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Österreich: Feuerwehreinsatz während Krankenstand ist kein Entlassungsgrund

KÄRNTEN: In Kärnten wurde ein langjähriger Dienstnehmer von seinem Dienstgeber gekündigt. Diese Kündigung war für den Angestellten völlig unerwartet und derart belastend, dass er ihretwegen psychische Probleme bekam und in den Krankenstand treten musste.

Der Dienstnehmer, welcher seit Jahrzehnten Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist, nahm im Krankenstand an zwei Feuerwehreinsätzen teil. Daraufhin sprach der Dienstgeber die fristlose Entlassung aus, weil es nicht sein könne, dass ein Dienstnehmer während seines Krankenstandes an anstrengenden und gefährlichen Feuerwehreinsätzen mitwirkt. Mit der Entlassung verliert der Dienstnehmer auch seine Abfertigungsansprüche.  Gegen diese Entlassung wehrte sich der Dienstnehmer, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Edda Obernosterer aus Lienz, mit Erfolg.

Im konkreten Fall erklärte das Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz die ausgesprochene Entlassung mit Urteil für rechtsunwirksam, weil beide Feuerwehreinsätze nicht geeignet waren, den Heilungsverlauf der psychischen Erkrankung zu verzögern und somit keinen tauglichen Entlassungsgrund bilden.  In einer Notlage dem Nächsten zu Hilfe zu eilen stellt für den erfahrenen und routinierten Feuerwehrmann sinnstiftendes Tun dar. Für ihn kam es bei den ehrenamtlichen Einsätzen weder zu besonderen Stresssituationen noch zu außerordentlichen Belastungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der parallel geführte Kündigungsanfechtungsprozess wurde bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Entlassungsprozesses ausgesetzt.“

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