Waldbrandgefahr in der Steiermark per 6. Juli 2015
STEIERMARK: Die derzeitige Wetterlage verwöhnt Österreich seit Tagen mit strahlendem Sonnenschein und hohen Temperaturen. Regen oder Abkühlung sind, so die aktuellen Modelle, für die nächsten Tage nur bedingt und kurzfristig zu erwarten. Aufgrund dieser Situation warnt die ZAMG in ihrer aktuellen Waldbrandinformation vor einer Gefährdung in Teilen der Ober- bzw. Hochsteiermark wie auch für weitere Gegenden in der Steiermark (siehe Screenshot). Damit verbunden steigt in der Steiermark ebenso die Gefahr von Wiesen-, Böschungs- oder Heckenbränden. Auch Wärmegewitter können indes als gefährliche Zündquellen fungieren.
„Temperaturen bis zu 35 Grad Celsius können die die vorherrschende Trockenheit in den Wäldern weiter vorantreiben“ erklärt Waldbrandexperte ED OBR d.F. Ing. Dieter Pilat, Landessonderbeauftragter im Landesfeuerwehrverband Steiermark, und warnt vor möglichen Folgen. „Aus gegebenem Anlass wird die Bevölkerung um entsprechende Aufmerksamkeit bzw. Vorsicht, sowie um aktive Mithilfe zur Vermeidung von Wald-, Wiesen-, Böschungs- und Heckenbränden gebeten“.
Achtsamkeit im Freien, keine Zigarettenkippen wegwerfen
Naturliebhabern wird in den kommenden Tagen besondere Achtsamkeit im Freien empfohlen. Auch wenn die Kühle des Waldes einen „anderen“ Eindruck vermittelt, so sind das Laub bzw. die Gräser „staubtrocken“. So sollten bei Ausflügen in Wald- und Wiesengebiete keine Zigaretten geraucht oder die Stummeln zumindest wieder mitgenommen werden. Gleiches gilt für Zigarettenkippen, die von Autolenkern oft achtlos aus dem Fenster geworfen werden. Dies kann entlang von Straßen, auch auf Autobahnen und Schnellstraßen, zu gefährlichen Böschungsbränden führen.
Keine Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln sorglos entzünden
Ebenso wird von der Durchführung von Lagerfeuern dringend abgeraten, wie auch von der Verwendung von Kerzen oder Fackeln. Neben dem Aspekt des Umweltschutzes – sollten in freier Natur auch keine Dosen oder Flaschen achtlos weggeworfen oder zurückgelassen werden, die möglicherweise zu einer Zündquelle werden könnten.
Brandgefahr nicht unterschätzen
Eine Brandgefahr geht auch im Bereich von Katalysatoren bzw. Auspuffrohren von Kraftfahrzeugen aus, wenn diese am Rand von Waldwegen im langen Gras, auf Wald- und Wiesenzufahrten oder z.B. auf Unterstellplätzen im Freien abgestellt werden. Trockenes Gras bzw. Laub kann sich auch durch abstrahlende Hitze entzünden.
Waldbrandverordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden
Abschließend wird seitens des Landesfeuerwehrverbandes auf die bestehenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften verwiesen, die zur Hintanhaltung von Waldbränden in Waldgebieten der entsprechenden Verwaltungsbezirke und in deren Gefährdungsbereich (40 m zu Wäldern) brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer für jedermann, einschließlich der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verbieten und Zuwiderhandlungen unter Strafandrohung stellen.
Notruf 122
Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend den Feuerwehr-Notruf 122 wählen und diesen melden. Allenfalls ist anzuraten, in AUSREICHEND sicherer Entfernung zum Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte zu warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.