Stmk: Dachstuhl und hinterlüftete Fassadenkonstruktion brannte an Grazer Mehrparteienhaus
GRAZ (STMK): Die Grazer Berufsfeuerwehr wurde am 28. Juli 2015 um 18.46 Uhr zu einem Brand in die Fasangartengasse alarmiert. Ein Teil der Dachstuhl- und hinterlüfteten Fassadenkonstruktion sowie brennbares Dämmmaterial unter dem Blechdach des dortigen Mehrparteienhauses fingen Feuer. Der Nutzer der Wohnung unternahm erste Löschversuche, er hatte jedoch keine Chance, das Feuer einzudämmen.
Die Grazer Berufsfeuerwehr rückte mit drei Löschgruppen und dem Großtanklöschfahrzeug (GTLF) an.
Auch Rettungsdienst und Polizei waren sofort vor Ort. Der Brandeinsatz dauerte mehrere Stunden.
Brandausbreitung über Blechfassade
Beim Eintreffen der Feuerwehr war bereits eine starke Rauchentwicklung sichtbar. In der Folge schlugen auch Flammen aus dem Dach, der Brand breitete sich rasch über die hinterlüftete Blechfassade aus.
Umfangreiche Maßnahmen
Die durchzuführenden Maßnahmen zur Brandbekämpfung waren sehr umfangreich. Um an die Brandherde zu gelangen, musste das Flachdach an mehreren Stellen großflächig mit Spezialsägen und Schanzwerkzeuge geöffnet werden. Insgesamt wurden mehrere Löschleitungen zur Brandbekämpfung vorgenommen. Der Einsatz der Drehleiter war aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht möglich. Die genaue Brandursache ist derzeit noch nicht bekannt und ist Gegenstand der Ermittlungen.
Die Berufsfeuerwehr stand unter der Einsatzleitung von Branddirektor-Stellvertreter Dipl.-HTL-Ing. Karl Graßberger, MSc mit fünf Fahrzeugen und 26 Mann im Einsatz. Der entstandene Schaden wird auf mindestens € 100.000 geschätzt. Personen sind nicht zu Schaden gekommen.
Einsatzleiter Karl Graßberger: „Durch unsere rasche Intervention konnte ein Übergreifen der Flammen auf weitere Gebäudeteile verhindert werden. Schon bei der Anfahrt wurden wir informiert, dass sich keine Personen im Brandobjekt befinden, so dass eine Kontrolle der Wohnungen durch Atemschutztrupps nicht mehr notwendig war. Die Wohnung, die sich in unmittelbarer Nähe der Brandausbruchstelle befand, wurde für unbewohnbar erklärt!“