D: Auslösung eines privaten Rauchmelders
STUTTGART (D): Ein Bewohner eines Hauses rief am 11. März 2016 um 17 Uhr über die Notrufleitung 112 in der Integrierten Leitstelle Stuttgart an. Bei diesem Anruf meldete er einen ausgelösten privaten Rauchmelder in der Wohnung unter ihm, gleichzeitig sprach er davon, dass es etwas verbrannt riechen würde. Daraufhin wurde durch die Leitstelle der zugehörige Löschzug der Feuerwache 3 alarmiert.
Als die ersten Kräfte an der Einsatzstelle eintrafen, drang schwarzer Rauch aus der Haustür und aus einem Fenster vom Erdgeschoß. Mehrere Bewohner hatten das Haus bereits verlassen und erwarteten die Feuerwehr auf der Straße. Umgehend wurde die Brandbekämpfung mit einem Löschrohr von einem Atemschutztrupp vorgenommen.
Schnell konnte der Brand lokalisiert und unter Kontrolle gebracht werden. Es brannte eine Waschmaschine im Keller. Parallel hierzu wurde mit Hochleistungslüftern der stark verrauchte Treppenraum und der Keller entraucht. Während der Löscharbeiten im Keller wurden die Wohngeschoße und der Treppenraum durch die Feuerwehr kontrolliert.
Zeitgleich meldete sich eine Person lautstark am Fenster des 2. Obergeschosses. Der Bewohner wollte über den Treppenraum seine Wohnung verlassen, da es durch die starke Rauchentwicklung unmöglich war, meldete er sich am Fenster. Er musste umgehend mit der Drehleiter gerettet werden, da durch die offen gelassene Wohnungstür, die Wohnung komplett verraucht war.
Diese Person erlitt eine Rauchgasvergiftung und wurde vom ebenfalls anwesenden Rettungsdienst versorgt und ins Krankenhaus verbracht. Die Brandursache und die Schadenshöhe sind derzeit noch unklar.