Nö: Und schon wieder: Klein-Lkw-Dach bei Unterführung in Pfaffstätten skalpiert
PFAFFSTÄTTEN (NÖ): Erneut wurde am 21. März 2017 die höhenbegrenzte Unterführung der 1ten Wiener Hochquellen-Wassserleitung in Pfaffstätten (Bezirk Baden) einen Lenker eines Klein-Lkws zum Verhängnis.
Als er aus Richtung Gaaden kommend die nur zwischen 2,7m und max. 3m hohe Unterführung auf der Einödstraße passieren wollte, prallte er mit der rechten Seite des Kofferaufbaues frontal gegen diese. Dabei wurde ein Großteil des Aufbaues regelrecht weggerissen und landete in der Unterführung auf der Fahrbahn. Zum Glück wurde dabei auf der stark befahrenen Landesstraße kein entgegenkommendes Fahrzeug getroffen.
Die alarmierte örtliche Freiwillige Feuerwehr Pfaffstätten barg den abgerissenen Teil des Koffer-Aufbaues aus der Unterführung. An den Klein-Transporter entstand hoher Sachschaden. Da diese Strecke oft gerne als Abkürzung von der A21 aus Westen kommend in Richtung Süden von vielen Fahrzeuglenkern mit solchen Transportern in Anspruch genommen wird, kann man fast schon sicher davon ausgehen, dass dieses nicht der letzte Vorfall war. Obwohl die Höhenbegrenzung eigentlich eindeutig wahrnehmbar ist, dürften anscheinend die meisten dieser Fahrzeuglenker einfach nicht über ihre Fahrzeugmaße Bescheid wissen.
Muss dann der Fahrzeuglenker den Einsatz bezahlen? Das Ganze fällt ja unter fahrlässiges Handeln.
Technische Hilfeleistungen ohne Personenrettungen sind zumeist kostenpflichtig, ja.