Österreich: Kostenlose Hepatitis-Impfung für Feuerwehr beschlossen
ÖSTERREICH: Wie bereits schon in den vergangenen Tagen intensiv medial berichtet, wurde die langjährige Forderung der Feuerwehr nach kostenlosen Impfungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren gegen Hepatitis A und B am 29. Juni 2017 im Nationalrat beschlossen.
Im Rahmen des neuen Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes (SV-ZG) ist diese notwendige Maßnahme in Zukunft gesetzlich geregelt und soll das Infektionsrisiko der ehrenamtlichen Helfer der Feuerwehr minimieren.
Die Forderung, die der ÖBFV seit langem gegenüber verschiedenen politischen Gremien vertreten hat, wurde in den letzten Jahren oft diskutiert und mehrmals abgelehnt. Die Feuerwehr sei „kein Teil der Risikogruppe“, war zuletzt 2016 die Begründung für eine Ablehnung der Kostenübernahme. Nun hat sich gezeigt, dass die Aufklärungsarbeit über die teilweise sehr gefährliche Arbeit der Feuerwehr Früchte getragen hat: Der Nationalrat erkannte an, dass den Personen, welche „in ihrer Freizeit einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft erbringen, die Möglichkeit eröffnet wird, die Hepatitis-Impfung kostenlos durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zu erhalten“.
Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner gab dabei in ihrer Rede vor der Abstimmung in der Plenarsitzung zu bedenken, „dass diese Männer und Frauen der freiwilligen Feuerwehr genau diesen Einsatz, genau diese Arbeit im Rahmen ihrer Freizeit machen. Sie machen das ohne Bezahlung, sie machen das ehrenamtlich, und ich bin der Überzeugung, dass wir ihnen schulden, dass wir hier das Risiko einer Infektion bei der Hilfe am Nächsten so gering wie möglich halten“.
Obwohl die Details für die Umsetzung der Impfung noch geklärt werden müssen, ist nun im zukünftigen Gesetz die Grundlage für den Impfschutz unserer freiwilligen Helfer gegeben: „Den Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden), die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Personen benannt werden und die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist als vorbeugende Maßnahme die Impfung gegen Hepatitis A und B (Anm. d. Redaktion: auf Kosten der AUVA) zu gewähren." (SV-ZG, Sonstige vorbeugende Maßnahmen, §188b)
Feuerwehrpräsident Albert Kern zeigt sich ebenfalls sehr erfreut über die Unterstützung: „Gerade bei der technischen Hilfeleistung im Rahmen von schweren Verkehrsunfällen bzw. bei der Erste-Hilfe-Leistung am Unfallort sind unsere Mitglieder durchaus einer potenziellen Infektionsgefahr ausgesetzt. Die kostenlose Hepatitis A und B Impfung ist eine sehr sinnvolle Investition in die Sicherheit unserer Mitglieder“, so Kern.
Die Abwicklungs- und Einmeldemodalitäten sowie die Logistik zum Transport und zur Ausgabe des Impfstoffes werden nun geklärt und in einem nächsten Schritt an die Landesfeuerwehrverbände mit der Bitte um Weitergabe an die Feuerwehren kommuniziert.
„Unsere lange bekannten Forderungen“, so der österreichische Feuerwehrpräsident, „zur Mehrwertsteuerbefreiung für alle freiwilligen Feuerwehren Österreichs beim Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen bzw. die Refinanzierung von beschädigten Gerätschaften nach Waldbrandeinsätzen seitens des Bundes werden wir auch weiterhin aufrecht erhalten und nicht aus den Augen verlieren“, ergänzt Kern.