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D: Ein kostspieliger Drohnenflug mit Absturz auf Dach

BAD VILBEL (DEUTSCHLAND): Zwar keinen Feuerwehrbezug hat die Polizeimeldung über einen Drohnenflug, da diese Geräte jedoch immer wieder in aller Munde sind, im Anschluss die Info über einen kostspieligen Zwischenfall.

Ein Bewohner der Frankfurter Straße in Bad Vilbel staunte am Donnerstag, 22. November 2019, gegen 00.40 Uhr nicht schlecht. Da hatte doch ein Mann eine Leiter an sein Haus gestellt und schickte sich an, das Dach zu erklimmen. Da es hierbei offensichtlich nicht mit rechten Dingen zuging, schaltete der Mann die Polizei ein, die den Kletterer von der Leiter sprach und zur Rede stellte.

Als Entschuldigung gab der 27-Jährige an, dass ihm seine Drohne beim Flug abgestürzt sei. Auf dem Dach des Hauses, in luftiger Höhe von ca. 10 Metern, sei das Fluggerät in der Dachreling zum Liegen gekommen. Nun habe er sie sich wieder zurückholen wollen. Eine Bergung der Drohne vom Steildach, mittels der vom 27-Jährigen organisierten Leiter, erachteten die Ordnungshüter jedoch aufgrund der Gegebenheiten vor Ort und der steilen Neigung des Daches als zu gefährlich.

So erschien die Feuerwehr und sammelte das Gerät mittels Drehleiter vom Haus. Der Drohneneigentümer konnte sich darüber jedoch nicht freuen. Er bekam sein Fluggerät nicht zurück. Die Polizisten stellten es sicher. Fliegen über bebautem Gelände stellt zum einen eine Gefährdung dar. Man stelle sich nur vor, die außer Kontrolle geratene Drohne wäre Passanten auf den Kopf gefallen. Zum anderen verstößt der Überflug von Fremdgrundstücken gegen das Recht am eigenen Bild und die Privatsphäre.

Diese Ordnungswidrigkeit nach dem Luftfahrgesetz ist mit Bußgeld bis in den hohen fünfstelligen Bereich belegt. Die Aktion kann für den 27-Jährigen somit recht teuer werden.

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