Ktn: Feuerwehr wirft Wrackteile in Unfallauto → 4.000 Euro Rechnung von Versicherung
KÄRNTEN: Für Aufregung sorgt ein Bericht der Kleinen Zeitung vom 29. Jänner 2020. Darin wird berichtet, dass eine Versicherung eine Feuerwehr um 4.000,- verklagt hat, weil sie Wrackteile in ein Unfallfahrzeug geworfen und damit die Ledersitze beschädigt hat.
Von einem in seiner zehnjährigen Tätigkeit einzigartigen Fall berichtet der Rechtsberater des Kärtner Landes-Feuerwehrverbandes. Nach einem schweren Verkehrsunfall auf einer verkehrsintensiven Straße steht auch die örtliche Feuerwehr im Einsatz, die auch die Aufräum- und Bergearbeiten übernimmt.
Wrackteile ins Auto geworfen
Dabei deponieren die Einsatzkräfte herumliegende Wrackteile im Inneren des Fahrzeuges, da der Wagen sowieso schwer beschädigt war. So wie es vielerorts Praxis ist. Ein Sachverständiger hat in weiterer Folge zudem einen Totalschaden des Autos bestätigt. Aber: Dieser sei erst deswegen entstanden, weil die Feuerwehr die Teile auf die beim Unfall unbeschädigten Ledersitze geworfen habe und diese dadurch beschädigt worden sind.
Versicherung wollte 4.000 Euro → und bekam sie auch
Als Folge flatterte der Feuerwehr eine Rechnung von der Versicherung ins Haus. Bescheidene 4.000 Euro sollte die Feuerwehr dafür berappen. Den Betrag bezahlt hat letztlich die Haftpflichtversicherung der Gemeinde als Rechtsträger der örtlichen Feuerwehr.
Um welche Versicherung es sich hierbei handelt, ist nicht bekannt → und würde bei Publikation vermutlich durch die Anwälte nur weiteres Geld in die Klagekasse spülen.
So bleibt …
Meinung der Redaktion: *Ironie on* Bei Praktiken wie dieser wird die Feuerwehr wohl künftig besonderen Versicherungen bei Bränden etc. eine Rechnung über den verhinderten Schaden zukommen lassen müssen. Oder man entsorgt die Wrackteile separat und verrechnet das gleich mit der Versicherung. *Ironie off*.
Positves Beispiel
Glücklicherweise gibt’s jedoch durchaus auch positive Bespiele in der Kooperation mit Versicherungen. Ein junges Beispiel vom 28. Jänner 2020 kommt beispielsweise aus Deutschland, wo mit der Sparkassenversicherung gleich 800 Feuerwehren mit Wärmebildkameras ausgestattet worden sind.
Bericht in der „Kleinen Zeitung“ vom 29. Jänner 2020
Am 5. Februar 2020 soll nun ein runder Tisch folgen, die Thematik zu diskutieren. Und als erste Reaktion der Feuerwehren heißt es: „Wir lassen alles liegen“ → siehe neuer Bericht hier auf Firewold.at
Der ORF berichtet nunmehr bzw. möchte recherchiert haben, dass es gar keine Regressanforderungen gegeben haben soll. Neuer Beitrag hier.
Am 4. Feber 2020 wurde schlussendlich berichtet, es handle sich alles nur um ein Missverständnis → weiter zum Bericht.
Zu recht!
Die Versicherungssachverständigen rechnen Beschädigungen die nicht direkt zum Unfallschaden zuzuordnen sind als Vorschaden.
Also auch Beschädigungen die bei der Bergung geschehen sind. Das mindert den tatsächlichen Verkehrswert (wie z.b. beim Autoverkauf).