Stmk: Aussetzung Ausbildungsbetrieb an der Feuerwehrschule und Fw-Anweisungen
Die Repräsentanten der Landesfeuerwehrverbände haben am Vormittag des 12. März 2020 gemeinsam mit dem Präsidium des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes – im Rahmen einer bundesweiten Abstimmung – weitere Maßnahmen bzw. Empfehlungen verabschiedet, wie bezüglich des CORONA-Virus im Feuerwehrwesen akkordiert vorgegangen werden soll.
Dabei wurde übereinstimmend festgehalten, den Ausbildungsbetrieb an allen Feuerwehrschulen ab Montag, dem 16. März 2020 – bis voraussichtlich 3. April 2020 – vollständig einzustellen und die Feuerwehrschulen ab diesem Zeitpunkt für den Kursbetrieb geschlossen zu halten. Ergänzend zu meinem Schreiben vom 10. März, welches auch auf der Website des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark veröffentlicht ist, appelliere ich an alle Entscheidungsträger im Steirischen Feuerwehrwesen, dieser aktuell besonders sensiblen Situation besonnen, professionell, umsichtig – und von großer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen und gegenüber unseren Mitgliedern im Speziellen getragen – zu begegnen.
Unser GEMEINSAMES ZIEL muss es sein, die UNKONTROLLIERTE AUSBREITUNG des Corona-Virus „Covid 19“ bestmöglich EINZUDÄMMEN bzw. zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind besondere Maßnahmen, die mitunter auch große Einschränkungen im Bereich sozialer Kontakte und des öffentlichen Lebens zur Folge haben, zwingend erforderlich.
Diese Einschränkungen verlangen notwendigerweise Angleichungen in der Ausgestaltung unseres allgemeinen Dienstbetriebs im Hinblick auf Veranstaltungen, Maßnahmen der Mittelaufbringung, Ausbildungen, Tagungen, Sitzungen und Aktivitäten im Bereich der Kameradschaftspflege. Bereits am Montag, dem 10.3.2020, erging meinerseits die Aufforderung, mit sofortiger Wirkung – bis auf Weiteres – folgende Feuerwehrveranstaltungen abzusagen:
- Bereichsfeuerwehrtage,
- Wissenstest,
- Bereichsfeuerwehrbewerbe und Leistungsprüfungen,
- Wehrversammlungen mit mehr als 100 anwesenden Personen bzw. Kommandanteninformationstage oder andere Veranstaltungen, die in die behördlich angeordneten Maßnahmen mit den entsprechenden Personengrenzen fallen.
Ergänzend dazu spreche ich die klare Empfehlung an alle Bereichsfeuerwehrverbände, Feuerwehrabschnitte und Feuerwehren aus, Aktivitäten im Rahmen des Dienstbetriebes – ab sofort und bis auf Weiteres – in den kommenden Wochen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren bzw. nach Möglichkeit gänzlich auszusetzen.
Die Absage bzw. das temporäre Aussetzen und das Verschieben von Veranstaltungen bezieht sich im Wesentlichen auf noch ausstehende Wehr- und/oder Wahlversammlungen, auf Bewerbe und Leistungsprüfungen aller Art, auf das Abhalten von Jubiläums-Veranstaltungen oder von Fahrzeugsegnungen, auf die Durchführung von (erweiterten) Ausschuss-Sitzungen, auf Sachgebiets- und Sonderdienst-Sitzungen, auf den bewussten Verzicht von Haussammlungen oder anderen Maßnahmen im Bereich der Mittelaufbringung, auf jedwede Art von Ausbildung, Schulungen, Fortbildung und Übungen (inklusive Jugend) – oder sonstige Mitgliederversammlungen wie Ausflüge, Kameradschaftsabende, Geburtstagsfeiern und dergleichen mehr. Vor allem im Bereich von Zusammenkünften, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs als unbedingt erforderlich erscheinen, können beispielsweise durchaus flexible Lösungen – wie etwa in der Verwendung von digitalen Medien (z.B. Skype usw.) – gefunden werden.
Neben diesen konkreten Empfehlungen bitten wir alle Feuerwehrmitglieder, abseits der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung in der Reduktion von sozialen Kontakten und in der Anwendung von Hygienemaßnahmen, einen allfälligen Parteienverkehr in den Dienststellen des Landesfeuerwehrverbandes während der nächsten Wochen mit dem gebotenen Augenmaß von Zweckmäßigund Notwendigkeit zu planen.
Als Feuerwehrmitglieder genießen wir in der Öffentlichkeit hohes Ansehen und haben Vorbildwirkung. Dieser Vorbildrolle gilt es nun unsererseits gerecht zu werden und den dargelegten Empfehlungen Folge zu leisten. Ausdrücklich erwähne ich, dass der Einsatzdienst – und alle dazu erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung desselben – von diesen zuvor angeführten Empfehlungen selbstredend ausgenommen bleiben.
Um unseren so wichtigen Dienst an der Gesellschaft auch in diesen herausfordernden Tagen aufrechtzuerhalten, ist es unsere Pflicht und Aufgabe, dafür zu sorgen, eine mögliche Schwächung unserer Feuerwehren hintanzustellen. Stichwort Infektion bzw. Quarantäne einer großen Anzahl von Feuerwehrkameraden und Feuerwehrkameradinnen. Und eine besondere Verpflichtung von uns sehe ich auch darin, dafür Sorge zu tragen, dass wir ganz besonders unsere Feuerwehrsenioren, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus COVID-19 eine besonders stark gefährdete Risikogruppe darstellen, bestmöglich zu schützen.
Als Feuerwehrmitglieder gehören wir zu den zentralen Schlüsselpersonen im großen Gefüge der steirischen Sicherheitsarchitektur. Halten wir – wenn in diesen Tagen auch mit dem notwendigen Abstand und umfassenden Hygienemaßnahmen – weiterhin in guter Kameradschaft zusammen.