Medien / Fotografen

Bayern: Fotografieren toter Unfallopfer nun strafbar

BAYERN: Wer verstorbene Unfallopfer fotografiert oder filmt, begeht künftig eine Straftat. Diese am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetzesverschärfung stößt bei Jürgen Köhnlein, bayerischer Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), auf große Zufriedenheit: „Damit wurde eine DPolG Forderung nach einem härteren Vorgehen gegen filmende und fotografierende Gaffer an Unglücksstellen endlich umsetzt. Es wird dadurch ein klares Zeichen gesetzt und Rechtsklarheit geschaffen. Die Täter müssen nun mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, nach bisheriger Rechtslage drohte dafür nur ein Bußgeld.“

Der § 201a StGB verbietet zwar schon Foto- und Filmaufnahmen von verletzten Unfallopfern. Bei toten Unfallopfern gab es aber bisher diese Gesetzeslücke. „Die Würde des Menschen endet nicht mit dem Tod“, betont Köhnlein.

Über 400.000 Verkehrsunfälle passieren in Bayern jedes Jahr. An den Unfallstellen tummeln sich Schaulustige, die filmen und Fotos machen. „Für Angehörige ist es eine schwere Belastung, wenn diese pietätlosen Bilder oder Filme der Toten später in den Sozialen Medien kursieren. Dass hier Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt werden, wird oft ignoriert“, so Köhnlein. „Uns ist wichtig, dass die Polizei aufgrund der neuen Rechtslage bereits einschreiten kann, wenn Schaulustige am Unfallort ihr Smartphone zücken. Und die schlimmste Folge für die Gaffer ist immer noch, wenn wir das Smartphone sicherstellen.“

Die DPolG hatte mit ihrer Initiative „Gaffer – shame on you“ und bei der gemeinsamen Aktion #gaffengehtgarnicht mit Bayern 3, dem ADAC und dem Landesfeuerwehrverband über eine Million Aufkleber mit der wichtigen Botschaft gegen diese Umtriebe an Unfallstellen verteilt und versucht damit das Bewusstsein bei den Menschen zu schaffen, mehr Respekt zu zeigen.

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