D: Rettungsgasse nicht gebildet → Führerschein einer Frau für einen Monat weg
LUDWIGSHAFEN (DEUTSCHLAND): Auf eine Strafe von 200 EUR und einmonatiges Fahrverbot muss sich eine 56-jährige Frau aus München einstellen, weil sie es versäumt hatte am Samstagvormittag, den 11. Juli 2020, gegen 11:30 Uhr eine Rettungsgasse im Stau auf der BAB 61 in Richtung Norden, unmittelbar vor dem Autobahnkreuz Ludwigshafen, zu bilden.
Ein medizinischer Notfall war die Ursache für eine Teilsperrung auf der Autobahn und so staute sich der Verkehr in diesem Bereich. Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim bemerkten das Fehlverhalten einer BMW-Fahrerin und kontrollierten sie. Auch wenn die Dame ihren Fehler nicht einsah, wird sie die Konsequenzen wohl tragen müssen, denn die Beamten hatte den Vorfall mit einer Videokamera festgehalten.
Konsequenz, um Wichtigkeit aufzuzeigen
Die Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte den Vorfall nutzen, um erneut auf die Wichtigkeit der Rettungsgasse aufmerksam zu machen. Sobald sich der Verkehr staut sind auf Autobahnen und Bundesstraße Rettungsgassen zu bilden. Hierzu müssen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen so weit wie möglich nach links und die anderen Fahrzeuge auf den weiteren Fahrstreifen so weit wie möglich nach rechts fahren. Wer sich nicht an diese Regel hält riskiert ein hohes Bußgeld mit einem Fahrverbot. Bedenken Sie Rettungsgassen können Leben retten!