Technisch

D: Häufung von Tierrettungs-Einsätzen bei der Feuerwehr Heiligenhaus

HEILIGENHAUS (DEUTSCHLAND): Die Aufgaben der Feuerwehr beinhalten nicht nur die Brandbekämpfung oder Rettung von Menschen bei Unfällen. Die Tierrettung fällt ebenfalls in das Aufgabengebiet. Wenn Schwanenküken in ein Loch fallen, ein Vogel in einem Kamin gefangen ist, oder ein Reh in einem Tor feststeckt, kommt die Feuerwehr.

In den letzten vier Wochen, beginnend am 21.Juni 2020 bis 21. Juli 2020, rettete die Feuerwehr Heiligenhaus in sieben Einsätzen Tiere aus Notlagen. Dabei sieht sich die Feuerwehr immer wieder mit neuen Situationen konfrontiert. „In 2018 rutsche ein Pferd einen Hang in der Hofermühle runter und konnte nur unter größter Anstrengung wohlbehalten auf den sicheren Weg gerettet werden“, so Pressesprecher Marco Bayer. In diesem Jahr rettete die Feuerwehr einen Vogel aus einem Kamin. Dabei improvisierte die Feuerwehr mit einer Leine und einem Kaminbesen, um den Vogel vorsichtig zu einer Revisionstür zu ziehen. „Das sind keine klassischen Einsatzlagen der Feuerwehr, die regelmäßig geübt werden. Wir kombinieren Erlerntes, um zügig zu helfen“, so Bayer weiter.

Die Kreisleitstelle Mettmann hilft bei der Einschätzung der Lage, in der sich ein Tier befindet. „Nicht jede Situation ist eine Notsituation“, ergänzt der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Nils Vollmar. „Erkennt ein Passant ein Tier in einer Notlage und ruft die 112 an, stellen die Mitarbeiter der Kreisleitstelle präzise Fragen, um die Lage des Tieres einschätzen zu können“, erklärt Vollmar weiter. Besteht Gefahr für das Tier oder andere, rückt die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinhorn zur Einsatzstelle aus. Während der Tierrettung tauscht der Einsatzleiter Informationen mit den Mitarbeitern der Kreisleitstelle aus. Ist ein Tierarzt an der Einsatzstelle nötig? Wer kann das Tier weiter versorgen? „Im besten Fall ist das Tier unverletzt und kann freigelassen werden“, resümiert Vollmar.

Die Rettung von Tieren bei konkreter Gefährdung ist Aufgabe der Feuerwehr – so steht es im ersten Paragraphen des Brandschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Hier erkennt man die Wertigkeit der Aufgabe. Der Schutz von Lebewesen hat oberste Priorität. Fundtiere hingegen fallen in den Aufgabenbereich des Ordnungsamtes – nötigenfalls wird sich auch externer Firmen bedient, die Tiertransporte zum nächsten Tierheim oder zur Tierklinik durchführen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert