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D: Gericht → Straßenbahn sackt während Rettungsaktion ab, 13-jährige tot → Fw-Leute vor Gericht

BERLIN (DEUTSCHLAND): Für viel Beachtung aber auch Entsetzen bei den Feuerwehrleuten sorgt Ende August / Anfang September 2020 ein Artikel auf Tag24.de über eine Gerichtsverhandlung. Eine 13-Jährige ist vor mehr als zwei Jahren unter eine Straßenbahn in Berlin-Rummelsburg geraten und bei der Rettungsaktion gestorben. Nun stehen Feuerwehrleute wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Wie die Seite berichtet, startete nun ein Prozess, weil zwei Feuerwehrleute bei dem Einsatz vom 12. Juni 2018 die Sorgfaltspflicht verletzt haben sollen. Eine 13-jährige Schülerin war am 12. Juni 2018 mit ihrem Fahrrad beim Überqueren der Gleise unter eine in eine Haltestelle einfahrende Straßenbahn geraten. Als die Einsatzkräfte versuchten, das verletzte Mädchen zu retten, sackte der tonnenschwere Wagen der Tram stürzte herab. Das Mädchen starb. Zwei Einsatzkräfte wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten – der 49-Jährige als Gesamteinsatzleiter vor Ort und der 55-Jährige als Staffelführer eines Rüstwagens – beim Anheben des Zuges diesen nicht genügend gesichert und so letztlich den Tod des Mädchens verschuldet hätten. Laut Anklage hätten die Feuerwehrleute die Gefahr eines Abrutschens des Zuges erkennen und durch den Einsatz von entsprechendem Material vermeiden können.

„Der Vorsitzende Richter erklärte zu Prozessbeginn, das Gericht habe die Anklage „mit Bedenken zugelassen“. Freispruch und Verurteilung seien nach einer vorläufigen Würdigung gleich wahrscheinlich. Es sei unter anderem zu klären, was die Einsatzkräfte in dem Moment der Gefahrenlage tun konnten und welches Risiko sie eingehen durften“, berichtet Tag24.de weiter.

Einer der Verteidiger erklärte, zum Zeitpunkt des Anhebens seien auch Verantwortliche der Berliner Verkehrsbetriebe vor Ort gewesen. Diese hätten wissen müssen, wie ein Zug ordnungsgemäß mit entsprechenden Fixierungsschlössern zu sichern ist. Da zudem zunächst kein BVG-Kran vor Ort gewesen sei, habe mann aufgrund der Dringlichkeit und der Verletzungen des Mädchens aber mit der Rettung beginnen müssen. Die beide Feuerwehrleute haben sich bei der Verhandlung nicht geäußert. Der Prozess wird am 16. September 2020 fortgesetzt.

Das Urteil wurde Anfang Oktober 2020 bekanntgegeben. Hier der fortführende Artikel auf Fireworld.at

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