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D: Gericht → Straßenbahn sackt während Rettungsaktion ab, 13-jährige tot → Feuerwehrleute im Oktober 2020 freigesprochen

BERLIN (DEUTSCHLAND): Vor zwei Jahren starb eine 13-Jährige in Berlin-Lichtenberg, nachdem ein Rettungsversuch missglückte. Nun wurden die zwei Einsatzkräfte der Feuerwehr freigesprochen, die versucht hatten, das Kind zu retten. Ihnen war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden.

Die Vorgeschichte

Für viel Beachtung aber auch Entsetzen bei den Feuerwehrleuten sorgt Ende August / Anfang September 2020 ein Artikel auf Tag24.de über eine Gerichtsverhandlung. Eine 13-Jährige ist vor mehr als zwei Jahren unter eine Straßenbahn in Berlin-Rummelsburg geraten und bei der Rettungsaktion gestorben. Nun stehen Feuerwehrleute wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Wie die Seite berichtet, startete nun ein Prozess, weil zwei Feuerwehrleute bei dem Einsatz vom 12. Juni 2018 die Sorgfaltspflicht verletzt haben sollen. Eine 13-jährige Schülerin war am 12. Juni 2018 mit ihrem Fahrrad beim Überqueren der Gleise unter eine in eine Haltestelle einfahrende Straßenbahn geraten. Als die Einsatzkräfte versuchten, das verletzte Mädchen zu retten, sackte der tonnenschwere Wagen der Tram stürzte herab. Das Mädchen starb. Zwei Einsatzkräfte wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten – der 49-Jährige als Gesamteinsatzleiter vor Ort und der 55-Jährige als Staffelführer eines Rüstwagens – beim Anheben des Zuges diesen nicht genügend gesichert und so letztlich den Tod des Mädchens verschuldet hätten. Laut Anklage hätten die Feuerwehrleute die Gefahr eines Abrutschens des Zuges erkennen und durch den Einsatz von entsprechendem Material vermeiden können.

Die Eltern sagten, dass sie niemanden im Gefängnis sehen wollen für das Geschehene. Aber sie wollen, dass jemand die Verantwortung dafür übernimmt.

Der Vorsitzende Richter erklärte zu Prozessbeginn, das Gericht habe die Anklage “mit Bedenken zugelassen”. Freispruch und Verurteilung seien nach einer vorläufigen Würdigung gleich wahrscheinlich. Es sei unter anderem zu klären, was die Einsatzkräfte in dem Moment der Gefahrenlage tun konnten und welches Risiko sie eingehen durften”, berichtet Tag24.de weiter. Einer der Verteidiger erklärte, zum Zeitpunkt des Anhebens seien auch Verantwortliche der Berliner Verkehrsbetriebe vor Ort gewesen. Diese hätten wissen müssen, wie ein Zug ordnungsgemäß mit entsprechenden Fixierungsschlössern zu sichern ist. Da zudem zunächst kein BVG-Kran vor Ort gewesen sei, habe mann aufgrund der Dringlichkeit und der Verletzungen des Mädchens aber mit der Rettung beginnen müssen. Die beide Feuerwehrleute haben sich bei der Verhandlung nicht geäußert. Der Prozess wird am 16. September 2020 fortgesetzt.

FreispruchZeit lief davon

Wie rbb24.de am 5. Oktober 2020 berichtet, sind die beiden Berliner Feuerwehrleute nun im Prozess wegen fahrlässiger Tötung eines 13 Jahre alten Kindes freigesprochen worden. In der Begründung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten hieß es am Montag, 5. Oktober 2020, unter anderem, dass den Einsatzkräften die Zeit davon gelaufen und sie keine andere Wahlmöglichkeit gehabt hätten. Zudem sei das Hebewerkzeug ungeeignet und ein Spezialkran zu spät am Einsatzort gewesen, berichtet die Webseite.

Die Staatsanwaltschaft habe auf Freispruch plädiert, da die Feuerwehrleute alles unternommen hätten, das Mädchen zu retten. Es handle sich um einen tragischen und nicht vorhersehbaren Unfall. Zuvor hatten auch die Staatsanwältin und die Verteidiger auf Freispruch plädiert. Thomas Kirstein, Sprecher der Berliner Feuerwehr, sagte am Montagmorgen dem rbb, der Fall belaste die Einsatzkräfte noch heute sehr. Einige Feuerwehrleute, die damals vor Ort waren, könnten ihre Arbeit nicht mehr ausüben.

Die ganze Geschichte

Berliner Kurier (mit fortführender Geschichte und vielen Details)

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