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D: Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg → noch Nachholbedarf

BERLIN / BRANDENBURG (DEUTCHLAND): Ab dem 1. Jänner 2021 müssen in allen Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Laut einer Studie muss rund jeder vierte Haushalt noch ausgestattet werden. Techem zeigt, was es für Mieter und Vermieter jetzt zu beachten gilt.

Die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gibt vor, Wohnungen grundsätzlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Allerdings ist sie bundesweit nicht einheitlich, sondern durch die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer geregelt. Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen ist die Nachrüstung im Bestand noch nicht geregelt.

Eine Kurzumfrage von Techem, einem führenden Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, unter Mietern zeigt: Circa drei Viertel der Haushalte in Berlin und Brandenburg sind bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Gleichzeitig sind jeweils noch rund 22 Prozent der Haushalte in beiden Bundesländern nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Rund jeden vierten Haushalt gilt es also bis Ende des Jahres noch nachzurüsten. Im bundesweiten Vergleich sind durchschnittlich in 9 Prozent der Wohnungen keine Rauchwarnmelder installiert, in sieben Bundesländern liegt die Ausstattungsquote sogar bei über 95 Prozent. Das größte Defizit zeigt sich bei Haushalten in Sachsen. Hier ist über die Hälfte der Mietwohnungen (56 Prozent) noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Rauchwarnmelder retten Leben

Dabei kommt Rauchwarnmeldern eine lebensrettende Rolle zu. Zwei Drittel der Brandopfer in Deutschland werden laut der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ im Schlaf vom Feuer überrascht. Besonders gefährlich ist der giftige Brandrauch, der von Rauchwarnmeldern frühzeitig erkannt wird. Bei einem entstehenden Brand warnen sie mit einem lauten akustischen Signal und Bewohnern bleibt noch genügend Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Um auf die große Bedeutung von Rauchwarnmeldern hinzuweisen, veranstaltet die Initiative seit 2006 an jedem Freitag, den 13. den bundesweiten Rauchmeldertag. Der nächste Aktionstag, der Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit Informationsmaterialien und Aktionen über das richtige Verhalten im Brandfall aufklärt, findet am 13. November 2020 statt.

„Rauchwarnmelder können Leben retten, wenn es zum Brand kommt. Damit sie einwandfrei funktionieren, müssen sie regelmäßig überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt bzw. ausgetauscht werden. Die in Deutschland nahezu flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht ist ein wichtiger Schritt. Wichtig ist aber auch, die Bevölkerung zu diesem Thema zu informieren. Unsere Umfrage zeigt, dass immerhin 23 Prozent der Deutschen noch nichts von der Rauchwarnmelderpflicht gehört haben oder zumindest nichts Genaueres dazu wissen. Hier besteht definitiv noch Aufklärungsbedarf“, kommentiert Gernot Breuning, Experte für Rauchwarnmelder bei Techem.

Mieter und Vermieter sind gleichermaßen in der Pflicht

In allen Bundesländern ist nach der jeweiligen Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind diese darüber hinaus auch in allen anderen Aufenthaltsräumen, wie beispielsweise im Wohnzimmer, Pflicht. Vermieter in Berlin und Brandenburg sollten daher jetzt ihren Wohnungsbestand prüfen sowie Geräte installieren und dann regelmäßig überprüfen lassen, um zum Ende der Übergangsfrist die gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen.

Während die Installationspflicht deutschlandweit klar geregelt ist, unterscheiden sich die Regelungen für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Landesbauordnungen – mal ist der Mieter, mal der Vermieter dafür verantwortlich. Unabhängig davon führt aber die allgemeine Verkehrssicherungspflicht dazu, dass in allen Bundesländern stets auch der Eigentümer in der Pflicht bleibt, die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder sicherzustellen. Während es Mietern in Berlin noch lieber ist, wenn der Techniker zur Überprüfung von Rauchwarnmeldern zu Hause vorbeikommt (66 Prozent), bevorzugen sie in Brandenburg die Funk-Fernüberprüfung der Geräte ohne Anwesenheit eines Technikers (63 Prozent). Damit das funktioniert, müssen in Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein, die per Funk überprüft werden können. Mit dieser Option sparen sich Mieter und Vermieter die oftmals zeitaufwändige Terminabstimmung sowie die Anwesenheit der Bewohner und können die einwandfreie Funktion installierter Rauchwarnmelder sicherstellen.

Weitere Informationen zum Thema Rauchwarnmelder stehen unter www.rauchwarnmelder.techem.de zur Verfügung.

Über die Umfrage

Für die vorliegende Umfrage hat Techem gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Innofact 1.035 Haushalte mit volljährigen Bewohnern befragt, die zur Miete wohnen. Die Online-Erhebung erfolgte im September 2020 und ist bevölkerungs-, geschlechts- und altersrepräsentativ für die regionale Verteilung auf die Bundesländer.

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