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Schweiz: Coronavirus Basel-Landschaft → Regierungsrat verschärft ab 22. Oktober 2020 Maßnahmen & Besorgnis in Wallis

BASEL (SCHWEIZ): Der Regierungsrat hat zusätzliche Maßnahmen verabschiedet, mit dem Ziel eine Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) zu erreichen. Ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, ist die Anzahl Gäste in Bars und Clubs auf 100 Personen beschränkt.

Ebenso wird die Maskenpflicht für sitzende Personen erweitert. Neben Club- und Barbetreibern müssen auch Veranstalter von Anlässen mit über 50 Personen die Kontaktdaten erheben. Ergänzend zu den Schutzmassnahmen in den Volksschulen, gilt ab Donnerstag auch eine Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren in Kinderbetreuungsstätten. Zudem hat der Regierungsrat für die die operative Koordination der COVID-19-Ereignisbewältigung den Kantonalen Krisenstab (KKS) eingesetzt.

In den vergangenen Tagen sind die Corona-Fallzahlen im Kanton Basel-Landschaft stark angestiegen. Um den weiteren Anstieg abzuschwächen, die Kapazitäten des Contact Tracings aufrechtzuerhalten und damit die Infektionskette zu unterbrechen, hat der Regierungsrat zusätzliche Massnahmen für den Kanton Basel-Landschaft verabschiedet. Diese ergänzen die vom Bund bereits am Sonntag, 18. Oktober 2020, erlassenen Maßnahmen und Verordnungen und sind mit den Nachbarkantonen Basel-Stadt, Solothurn und Aargau koordiniert.

Die zusätzlichen Maßnahmen gemäß der vom Regierungsrat erlassenen «Verordnung über die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie» betreffen folgende Bereiche:

Gastwirtschaftsbetriebe (Bars, Clubs, Diskotheken):

– In Bars, Clubs und Diskotheken wird die maximale Anzahl von Gästen, die sich gleichzeitig im Lokal aufhalten dürfen, auf 100 Personen beschränkt.
– Verfügt der Gastwirtschaftsbetrieb über mehrere, räumlich getrennte Gästebereiche, dürfen sich in jedem Raum bis zu 100 Gäste aufhalten, jedoch insgesamt nicht mehr als 300.
– Der Betreiber ist verpflichtet die Kontaktdaten der Gäste zu erheben.
– Die Regelung gilt auch für den Aussenbereich von Bars, Clubs und Diskotheken.

Erhebung der Kontaktdaten in Bars, Clubs und Diskotheken:

– Die Gäste müssen sich mit einem amtlichen Ausweis identifizieren und folgende weitere Angaben machen, welche elektronisch gespeichert werden:
– Name und Vorname,
– Postleitzahl der Wohngemeinde
– Mobiltelefonnummer (Überprüfung auf Richtigkeit)
– E-Mail-Adresse
– Der Betreiber muss die Ein- und Austrittszeit des Gastes notieren.

Veranstaltungen mit über 50 Personen:

– Organisatoren von Veranstaltungen mit mehr als 50 Besucherinnen und Besuchern, an denen während mindestens 15 Minuten weder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten noch geeignete andere Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske ergriffen werden können, sind verpflichtet, eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 50 Personen vorzunehmen.
– Auch hier gilt die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten.
– Ausserhalb der Steh- und Sitzplatzsektoren muss, wenn die Möglichkeit einer Durchmischung besteht, entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden.

Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen:

Grundsätzlich gilt: Es werden im Kanton Basel-Landschaft keine Großveranstaltungen mit über 1’000 Personen bewilligt, welche in der Zeit vom 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2020 stattfinden. Bereits erteilte Bewilligungen für Grossveranstaltungen im genannten Zeitraum werden widerrufen.

Maskenpflicht in Bildungseinrichtungen und in der externen Kinderbetreuung:

Auf Arealen und in Innenräumen aller öffentlichen und privaten Schulen und Bildungseinrichtungen gilt eine Maskentragpflicht. Davon ausgenommen sind Primarschülerinnen und Primarschüler, Personen in Unterrichts- und Sitzungsräumen sowie Sporthallen, sofern die Massnahmen der Schutzkonzepte eingehalten werden.
Ebenso gilt eine Maskentragpflicht für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren in Innenräumen von Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung sowie in den allgemeinen Räumen der Kinder- und Jugendheime. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

Regierung setzt Kantonalen Krisenstab zur Führungsunterstützung ein

Aufgrund der dynamischen Lageverschärfung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat der Regierungsrat den Kantonalen Krisenstab (KKS) eingesetzt und den kantonalen Pandemieplan reaktiviert. Der KKS übernimmt damit als zentrales Organ des Regierungsrats die operative Koordination in der COVID-19-Ereignisbewältigung. Die Führungsstrukturen des Kantonalen Krisenstabs sind explizit dafür vorgesehen eine vorliegende Lageentwicklung im Verbundsystem mit Bundesstellen-/stäben, anderen Kantonen und den Regionalen sowie Gemeindeführungsstäben zu bewältigen.


Coronavirus Wallis – Einschneidende Maßnahmen zur Bewältigung der ernsten Lage

Das Wallis ist derzeit der am meisten von der COVID-19-Pandemie betroffene Kanton der Schweiz, auch wenn die Lage auf nationaler Ebene ebenfalls sehr ernst ist. Angesichts der exponentiellen Zunahme von Fällen und Hospitalisierungen sieht sich der Staatsrat gezwungen, einschneidende Massnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Ansteckungen einzudämmen und zugleich die Wirtschaft so weit wie möglich zu erhalten. Deshalb hat die Walliser Regierung beschlossen, ab Donnerstag, dem 22. Oktober 2020, neue Einschränkungen einzuführen, wie beispielsweise die vollständige Schließung von Nachtbars oder Discotheken, die frühzeitige Schließung anderer öffentlicher Betriebe um 22.00 Uhr, die Schließung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen und die Beschränkung von öffentlichen und privaten Versammlungen und Veranstaltungen auf zehn Teilnehmer.

Die epidemiologische Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist in der Schweiz, einem derzeit am stärksten betroffenen europäischen Länder, besorgniserregend. Besonders gravierend ist die Situation im Wallis, wo im Verhältnis zu der Bevölkerung die höchste Anzahl neuer Fälle registriert wird. Die Zahl der Infektionen hat sich in der vergangenen Woche verdreifacht, und die Positivitätsrate der Tests bei im Wallis wohnhaften Personen ist auf 28,5% gestiegen (gegenüber 16,4% in der Vorwoche).

Die Hospitalisierungen nehmen weiterhin in besonders besorgniserregender Weise zu. Es besteht das Risiko, dass der Zustrom von Patienten nicht mehr vom Spital Wallis aufgenommen werden kann. Der Anteil der über 60-Jährigen, die von dem Virus betroffen sind, ist ebenfalls alarmierend. Dieser ist doppelt so hoch wie bei dem im März beobachteten Höchststand.

Angesichts dieser Entwicklung hat der Staatsrat keine andere Wahl, als die folgenden einschneidenden und sofortigen Maßnahmen zu ergreifen, die am Donnerstag, den 22. Oktober 2020 in Kraft treten. Diese gelten so lange wie erforderlich, jedoch spätestens bis zum 30. November 2020:

– ständige Maskenpflicht an geschlossenen Arbeitsplätzen (inklusive in Fahrzeugen), insbesondere in den Büros öffentlicher Verwaltungen und privater Unternehmen, außer wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Gründen unmöglich ist (wobei in dem Fall die nötige Distanz eingehalten werden muss); Personen, die alleine arbeiten, sind dieser Pflicht nicht unterstellt;
– Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Plätzen, Promenaden, Bürgersteigen und Wegen sowie in Parks;
– Verbot von Zusammenkünften und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten Kreis;
– Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen (vorbehalten Ausnahmen, die vom Staatsrat insbesondere in Fällen von überwiegendem öffentlichen Interesse ausgesprochen werden können);
– Aussetzung der Besuche in Spitäler und Alters- und Pflegeheime, unter Vorbehalt von Härtefällen;

– vollständige Schließung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars, Erotikclubs und anderen ähnlichen oder analogen Einrichtungen;
– Schließung öffentlicher Betriebe (Cafés, Restaurants, Tea-Rooms, Pubs, Vinotheken und andere ähnliche oder analoge Einrichtungen) täglich spätestens um 22.00 Uhr;
– Beschränkung der maximalen Anzahl von Personen, die in diesen öffentlichen Einrichtungen an einem Tisch sitzen, auf vier Gäste (mit Ausnahme der im gleichen Haushalt lebenden Personen);
– obligatorische Einführung einer digitalen Anwendung zur Rückverfolgung für diese öffentlichen Einrichtungen;
– ausschliesslicher Fernunterricht für Schulen auf der Tertiärstufe;
– Schließung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitness, Wellnesszentren, öffentliche Schwimmbäder und Badeanlagen, Kegelbahnen, Konzertsäle und andere ähnliche oder analoge Einrichtungen; ausgenommen sind Wellness-Einrichtungen von Hotels für eigene Gäste);
– Verbot von Kontaktsportarten (Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten usw.), mit Ausnahme des Profisports unter Ausschluss des Publikums und des individuellen Trainings;

– Verstärkung der Kontrollen durch die Gemeindebehörden;
– Verstärkung der Kontrollen durch die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse in Unternehmen, deren Personal durch die Anzahl Ansteckungen besonders betroffen sind (Cluster).

Diese neuen Maßnahmen ergänzen jene, die bereits in Kraft sind.

Bei seiner Beschlussfassung hat der Staatsrat sämtliche betroffenen Interessen abgewogen. Ziel ist es, die Bevölkerung und insbesondere die Risikogruppen zu schützen und die Überlastung des Gesundheitssystems zu begrenzen sowie gleichzeitig die Interessen der von der Pandemie bereits stark in Mitleidenschaft gezogenen Wirtschaft bestmöglich zu wahren. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt keine drastischeren Maßnahmen, wie sie im teilweise Lockdown von diesem Frühling angewandt wurden, zu ergreifen. Die Walliser Regierung ist sich jedoch bewusst, dass es schwierig sein wird, die Ausbreitung der Epidemie rasch einzudämmen, da die heute getroffenen Maßnahmen erst in zwei Wochen greifen werden.

Die Regierung des Kantons Wallis erinnert jedoch daran, dass das Schlüsselelement im Kampf gegen die Epidemie im angemessenen Verhalten jedes Einzelnen liegt.

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