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Covid-19-Lockerungen und aufrecht bleibende Maßnahmen ab 6. Dezember 2012 in Österreich

ÖSTERREICH: Am 2. Dezember 2020 hat die österreichische Regierung die Regelungen für die Zeit nach dem Ende des Lockdowns ab dem 6. Dezember 2020 vorgestellt. Hier eine erste Zusammenfassung:

• Der Handel öffnet am 7. Dezember 2020 wieder seine Pforten (10-Quadratmeterregel, Maskenpflicht, Verbot der Bewirtung)
• Auch Friseure und andere körpernahe arbeitende Betriebe dürfen wieder aufsperren
• Gastronomie und Hotelerie bleiben jedoch geschlossen (bis 6. Jänner 2021).
• Museen, Bibliotheken und Büchereien öffnen, Theater bleiben zu
• Der Bundeskanzler appelliert jedoch an die Bevölkerung, weiter an einem gemeinsamen Strang zu ziehen: „Die 7-Tage-Inzidenz werde von rund 600 vor mehreren Wochen auf 250 bis Ende des Lockdowns sinken. Das bedeute, dass es gelungen sei, eine Überforderung der Intensivstationen zu verhindern!“
Er dankte gleichzeitig dem medizinischen Personal, das „Übermenschliches“ leiste.
Weitere Entscheidungen werde man in zwei Wochen treffen.

Pandemie nicht vorbei

Bis zu einer „Rückkehr zur Normalität im Sommer“ müsse man alles tun, um ein Explodieren der Ansteckungen zu verhindern. In den nächsten Wochen müsse man daher „sehr behutsam“ vorgehen. Die Lockerungen könnten wie geplant stattfinden, aber „behutsam und schrittweise“.

Pflichtschulen öffnen am 7. Dezember 2020 wieder im vollen Umfang, während die Oberstufen mit Ausnahme der Maturaklassen noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren.
Ab 7. Dezember gibt es die Rückkehr zu den Ausgangssperren zwischen 20.00 und 6.00 Uhr. Ebenso kann man sich mit EINEM anderen Haushalt treffen. Einzelsportarten im Freien – unter anderem Skifahren – werden ab 24. Dezember erlaubt.

Sport: Ab 24. Dezember werden im Freien alle Einzelsportarten erlaubt, aber kein Mannschaftssport. Indoor-Sport bleibt verboten.

Weitere Infos beim ORF

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