Bayern: 14-Jähriger wollte Corona-Gefahr reduzieren → mit Sportcoupé und Weihnachtsbaum in die Schule …
MONHEIM (BAYERN): Ein 14-jähriger Schüler aus einem Monheimer Ortsteil kam am Morgen des 7. Dezember 2020 auf eine eher suboptimale Idee, die eigene Corona-Ansteckungsgefahr zu minimieren: Er entschied sich, gegen 07.00 Uhr als Fortbewegungsmittel seiner Wahl anstatt des schnöden Schulbusses für das Mercedes Sportcoupé seiner Eltern.
Die Entscheidung wurde noch verstärkt, da der junge Mann justament an diesem Tag einen Weihnachtsbaum in die Bildungseinrichtung mitnehmen wollte und der Busfahrer eine Mitfahrt von Schüler und Baum als Duo verneinte. Der 14-Jährige nahm also ohne Wissen der Erziehungsberechtigten die Wagenschlüssel an sich und steuerte den knapp 200 PS starken Wagen samt Christbaum routiniert die 10 km von seinem Wohnhaus auf den Parkplatz der Grund- und Mittelschule Monheim.
Dort angekommen stellte er das Auto ab, lud den Weihnachtsbaum aus und nahm wie jeden Tag am Unterricht teil. Nach Schulende musste das Auto, um nicht aufzufallen, wieder heimgebracht werden. So entschied sich der Schüler um 13.03 Uhr, mit demselben Sportwagen wieder den Nachhauseweg anzutreten. Allerdings fehlte dem 14-Jährigen beim Ausparken auf dem Schulparkplatz noch etwas die Übung und so krachte er einem nebenan abgestellten Toyota ins Heck. Durch die Kollision entstand ein Sachschaden von geschätzten 1.500 Euro.
Weil man als 14-Jähriger keinen Führerschein hat und demzufolge ein Unfall eher negative Konsequenzen nach sich ziehen kann, entschied sich der junge Sportwagenfahrer dann auch für eine Flucht von der Unfallörtlichkeit. Allerdings wurde der Vorfall vom geschädigten Toyotabesitzer und zwei weiteren Zeugen beobachtet, die die Feststellung – samt optisch jugendlichem Alter des Unfallfahrers – telefonisch an die zuständige PI Donauwörth meldeten. Der 14-Jährige, der die Nachhausefahrt ohne weitere Unfälle absolvierte und glücklicherweise unverletzt blieb, konnte in der Folge von einer Streifenbesatzung der Donauwörther Polizei an seiner Wohnanschrift angetroffen werden.
Dort wurde ihm die rechtliche Folge seiner Transportentscheidung in Form von Strafanzeigen wegen Verdachts auf Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauch eines Kraftwagens sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort erläutert. Der Jugendliche zeigte sich nach Inkenntnissetzung seiner Erziehungsberechtigten geständig und gab an, zukünftig wieder den Schulbus nehmen zu wollen. Das berichtet die bayrische Polizei.