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Unmut in Kärnten → Strafe bei falscher Bekleidung für Feuerwehr

Nach dem zukünftigen Feuerwehrgesetz ab 2021 soll es möglich sein, Feuerwehrleute mit bis zu 1.500 Euro zu bestrafen, wenn sie wiederholt mit nicht ordnungsgemäßer Dienst- oder Einsatzkleidung unterwegs sind. Gegen diese Verwaltungsstrafe regt sich nun Widerstand bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr in St. Veit an der Glan wurden gerade erst die letzten Pakete nach den Coronavirus-Schnelltestungen in den Gemeinden eingesammelt. Das ist zwar Feuerwehrdienst, die Helfer machen die Arbeit aber mit Privatbekleidung. Ein Teil des neuen Feuerwehrgesetzes könnte das – überspitzt gesehen – schon strafbar machen. Denn wiederholtes Verweigern der richtigen Bekleidung könnte 1.500 Euro Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Das berichtet der ORF Kärnten am 15. Dezember 2020. Weiter geht der Artikel hier auf ORF Kärnten.

Folgeartikel vom 16. Dezember 2020: Ktn: Klarstellung des LFKDT zu ORF-Artikel “Strafe bei falscher Feuerwehrbekleidung”

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