Schweiz: Corona → Ski-Pisten-Schließungen in mehreren Kantonen und Ladenschließungen in Aargau
SCHWEIZ, 18. Dezember 2020: Die aktuell sehr angespannte epidemiologische Lage und die Situation in den Spitälern erlaubt es nicht, dass der Betrieb von Skigebieten in manchen Kantonen weitergeführt oder überhaupt erst aufgenommen werden kann.
LUZERN
Bei der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) sind bis Donnerstag, 17. Dezember 2020, sieben Gesuche eingegangen, um entweder die Bewilligung für den Betrieb eines Skigebiets im Kanton Luzern zu erhalten oder um den Betrieb fortführen zu können. Als Skigebiet gilt gemäß Bund die Gesamtheit der Beförderungsanlagen eines Betreibers, einschließlich der zugehörigen Skipisten, vom Bergbahnbetreiber angelegte Schlittelwege, Installationen wie beispielsweise Snowparks und anderen Schneesportanlagen. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage und der angespannten Situation in den Luzerner Spitälern können diese Gesuche bis auf Weiteres nicht bewilligt werden. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt zum Entscheid: «Derzeit sind wesentliche Bundesvorgaben nicht erfüllt, um den Betrieb von Skigebieten im Kanton Luzern zu ermöglichen oder aufrechtzuerhalten – dies wäre schlicht unverantwortlich. Ich bedaure sehr, dass wir zu diesem Entscheid gezwungen sind, aber leider ist er unumgänglich.»
Die aktuelle Situation erlaube es nicht, jetzt noch das Risiko von schweren Wintersportunfällen oder weiteren Ansteckungsherden einzugehen, welche dann möglicherweise Intensivpflegekapazitäten beanspruchen würden. Somit werden Ski- und Sessellifte geschlossen; Ski- und Schlittelpisten werden nicht präpariert. Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, bleiben offen. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung stehen.
Gleichbehandlung der Skigebiete
Diejenigen Skigebiete im Kanton Luzern, die ihren Betrieb bereits aufgenommen haben, stützen sich bisher auf ihr jeweiliges Schutzkonzept. Für die Ausgestaltung und Umsetzung dieses Schutzkonzepts ist der Betreiber selbst verantwortlich. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, mussten die Luzerner Skigebiete, die bereits vor dem 9. Dezember 2020 in die Wintersaison gestartet sind, bei der DIGE bis am 11. Dezember 2020 ebenfalls ein Gesuch einreichen, um den weiteren Betrieb sicherstellen zu können. Sie haben nun den Betrieb per 22. Dezember 2020 um 00.00 Uhr einzustellen. Sämtliche Skigebiete im Kanton Luzern werden nicht vor dem 30. Dezember 2020 geöffnet. Das weitere Vorgehen wird dann gestützt auf die epidemiologische Lage festgelegt.
Reproduktionswert liegt bei 1.23
Die epidemiologische Lage im Kanton Luzern ist alarmierend: Derzeit stecken sich im Kanton Luzern jeden Tag rund 300 Personen mit dem neuen Coronavirus an; die Tendenz ist seit längerer Zeit steigend. Seit anfangs Dezember gilt gemäss Alarmkonzept wieder die Phase rot – dies, nachdem für den Monat November weitestgehend die Phase orange galt. Der Reproduktionswert liegt aktuell bei 1.23 (Vorwoche: 1.06). Im Kanton Luzern sind seit dem 1. Dezember bis gestern Donnerstag 54 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Die Spitäler in der Zentralschweiz sind trotz der Verteilung der Intensivpflege-Patientinnen und Patienten auf andere Kliniken innerhalb und ausserhalb der Zentralschweiz sehr stark ausgelastet, und es sind gegenwärtig kaum mehr Kapazitäten vorhanden.
SCHWYZ
Der Kanton Schwyz erfüllt zurzeit die epidemiologischen Voraussetzungen nicht, um den Skigebieten die Betriebsbewilligung zu erteilen. In den vergangenen sieben Tagen wurden durchschnittlich über 100 neue Fälle pro Tag verzeichnet, und der sogenannte R-Wert, der aussagt, wie viele Personen eine infizierte Person ansteckt, liegt aktuell bei 1.28. Ein R-Wert unter 1 ist Voraussetzung, damit die Fallzahlen zurückgehen. Zudem sind die Spitalkapazitäten im Kanton Schwyz und in den Listenspitälern Zürich und Luzern praktisch ausgeschöpft. Da der Kanton Schwyz die Vorgaben des Bundes zum Betrieb von Skigebieten nicht erfüllt, hat der Regierungsrat an seiner Sitzung von Freitag, 18. Dezember 2020, die folgenden Beschlüsse gefasst:
Die Skigebiete im Kanton Schwyz bleiben von Dienstag, 22. Dezember 2020, bis und mit Dienstag, 29. Dezember 2020, geschlossen. Die Schließung umfasst alle Skilifte und Sessellifte, die Skipisten und die Schlittelwege. Die Bergbahnen dürfen weiterhin betrieben werden. Der Verzicht auf das Skifahren, Snowboardfahren und Schlitteln soll vor allem dazu beitragen, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und damit die an der Belastungsgrenze arbeitenden Spitäler zu entlasten. Der Regierungsrat ruft alle Wintersportler dazu auf, diese Vorgaben konsequent einzuhalten. Nur wenn die Fallzahlen im Kanton Schwyz rasch gesenkt werden können, wird es möglich sein, die Skigebiete wieder zu öffnen. Der Regierungsrat beurteilt die Lage laufend und wird über allfällige neue Massnahmen oder Lockerungen aufgrund der weiteren Entwicklung entscheiden.
Appell an die Bevölkerung
Der Regierungsrat appelliert eindringlich an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 konsequent zu befolgen. Insbesondere sind größere Menschenansammlungen zu meiden. Bei der Umsetzung und bei der Kontrolle der geltenden Massnahmen ist der Regierungsrat bestrebt, Augenmaß und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Trotzdem wird konsequent kontrolliert, um die Ziele der beschlossenen Maßnahmen zu erreichen.
ZUG
Weil nicht absehbar ist, wann sich die epidemiologische Lage verbessert, wird die Schließung der Skigebiete im Kanton Zug verfügt. Bei der sich anbahnenden Verschlechterung der epidemiologischen Lage können die innerkantonalen Akutspitäler folglich nicht gewährleisten, dass alle Patientinnen und Patienten – insbesondere auf der Intensivstation – aufgenommen werden können. Eine zusätzliche Belastung etwa durch Skiunfälle ist den Spitälern und dem Gesundheitspersonal nicht zumutbar. «Deshalb wollen wir das Risiko nicht eingehen, die Situation in der Gesundheitsversorgung weiter zu verschärfen», kommentiert Martin Pfister den Entscheid.
Sobald sich die Situation aber wesentlich beruhigt, wird die Lage wieder neu beurteilt. «Zuerst müssen wir aber die Verbreitung des Coronavirus unter Kontrolle bringen», so der Gesundheitsdirektor. «Ein wichtiges Element auf diesem Weg ist neben der konsequenten Einhaltung der bekannten Hygiene- und Schutzmassnahmen die Impfung. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren.»
NIEDWALDEN
Der Kanton Nidwalden hat entschieden, den Skigebieten für den Zeitraum zwischen 22. und 29. Dezember 2020 keine Bewilligung für das Betreiben ihrer Anlagen zu erteilen. Dieses Vorgehen ist innerhalb der Zentralschweizer Region abgesprochen worden. Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben sich darauf geeinigt, die Lage nach Weihnachten neu zu beurteilen.
Kanton Aargau schließt die Einkaufsläden
Der Aargauer Regierungsrat geht über die vom Bundesrat am Freitag beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinaus. Einkaufsläden gehen am Montag, 21. Dezember 2020, nicht auf. Der Einkauf von Lebensmitteln bleibt möglich.
Die verschärften Massnahmen seien für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung notwendig, sagte Landammann Markus Dieth an einer Telefonkonferenz. Die Einkaufsläden sind ab Sonntag, 24.00 Uhr, geschlossen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden wie zum Beispiel Kioske, Tankstellenshops, die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen.
Ausgenommen sind gemäß dem Entscheid des Regierungsrats Lebensmittelmärkte im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen. Ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel und auch Blumenläden sowie Dienstleistungsanbieter wie Coiffeure, Physiotherapie-Praxen und so weiter. Im Kanton sind auch Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen verboten. Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs werden geschlossen.