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Sbg: Klärung einer Brandstiftung samt Nötigung in St. Veit im Pongau

ST. VEIT IM PONGAU (SBG): In den späten Abendstunden des 28. November 2020 setzte ein damals unbekannter Täter in St. Veit im Pongau einen für Jagdzwecke umgebauten Anhänger, einen sogenannten mobilen Niedersitz, eines 34-jährigen Einheimischen auf bislang unbekannte Weise in Brand und verursachte dadurch eine Feuersbrunst, welche nur durch den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau bekämpft werden konnte.

Durch den Vollbrand des Anhängers wurde auch der daneben befindliche Holzstoß eines 54-jährigen Einheimischen entfacht, welcher ebenfalls von den Feuerwehren gelöscht werden musste. Ein in unmittelbarer Nähe zum Tatort befindlicher Strommast einer 110-KV-Leitung blieb aufgrund des Feuerwehreinsatzes unbeschädigt.

Nach umfangreichen Ermittlungen, Befragungen und Einvernahmen konnten nunmehr laut Polizeibericht vom 10. Februar 2021 vier Einheimische (zwei Männer im Alter von 18, ein Mann im Alter von 19 und eine Frau im Alter von 19 Jahren) und ein einheimischer Jugendlicher (im Alter von 17 Jahren) ermittelt werden, welche sich zum Tatzeitpunkt am Tatort aufhielten.

Die Ermittlungen ergaben, dass die vier Männer den Anhänger widerrechtlich betreten und dann im Inneren geraucht haben. Zudem entzündeten sie mehrere Teelichter, wobei laut Angaben der Beteiligten einer der 18-Jährigen aus unbekannten Gründen den Vorhang des Anhängers auf die Flammen legte, woraufhin ein kleiner Brand entstand. Auf Grund der Rauchentwicklung verließen die Burschen daraufhin den Anhänger, wobei der 18-Jährige noch ein leicht brennbares Bau-Vlies aus dem Innenraum des Anhängers auf die Flammen warf, was schließlich zum Abbrand des Anhängers führte. Der Beschuldigte 18-Jährige rechtfertigte sich damit, dass er so die Flammen löschen wollte.

Der von der Staatsanwaltschaft Salzburg bestellte Brandsachverständige bestätigte Fremdverschulden und stellte zumindest grobe Fahrlässigkeit fest. Im Zuge der Vernehmung des 18-jährigen Tatverdächtigen gab dieser an, von seinem 18-jährigen Freund mittels eines Messenger-Dienstes mehrmals mit dem Zusammenschlagen gefährlich bedroht worden zu sein, um ihn zu nötigen, die ganze Schuld auf sich zu nehmen und bei der Polizei eine Falschaussage zu machen. Die beiden 18-Jährigen wurde der Staatsanwaltschaft Salzburg, zum einen wegen des Verdachtes der Brandstiftung und zum anderen wegen des Verdachtes der Nötigung, zur Anzeige gebracht. Außerdem wurden gegen alle Beteiligten insgesamt zehn Anzeigen wegen des Verdachtes der Übertretungen nach den geltenden Covid19-Maßnahmenverordnung an die Gesundheitsbehörde erstattet.

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