Wohn- und Bauförderung in Österreich
In den letzten Jahren ist das Bedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher nach greifbarer Sicherheit spürbar gestiegen. Die Ersparnisse werden in relativ stabile Immobilien und Grundstücke investiert.
Das breite Spektrum an Fördermöglichkeiten in Österreich macht die Investition in eine Immobilie noch attraktiver. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden ist nach wie vor die Hauptmotivation für den Kauf oder Bau einer Immobilie. Gleichzeitig ist die Immobilie für fast ein Drittel der Eigentümer vor allem eine Kapitalanlage.
Wer Eigentum hat, kann die Wohnbauförderung in Anspruch nehmen. Jeder volljährige österreichische Staatsbürger kann eine solche Wohnbauförderung beantragen. Allerdings wird nur der Hauptwohnsitz für die Wohnbauförderung berücksichtigt – weitere Förderungen für andere Objekte wie Wochenendhäuser oder Ferienwohnungen werden nicht genehmigt.
Erst der Antrag, dann die Förderung
Zunächst einmal gilt die Wohnbauförderung in Österreich vor allem für Haus- oder Wohnungseigentümer. Eigentümer müssen den Antrag auf Wohnbauförderung selbst stellen. Je nach Bundesland können Baukostenzuschüsse, Zinsenzuschüsse und günstige Darlehen für die Förderung lukriert werden. Wie hoch die Förderung letztendlich ausfällt, hängt auch von den Einkommensgrenzen und der Art der Förderung ab.
Der österreichische Klima- und Energiefonds als finanzielle Bauhilfe
Für private Häuslbauer gibt es heuer drei Förderstellen des Klima- und Energiefonds, nämlich für Photovoltaik, Holzheizungen und Solaranlagen. Gefördert werden neu installierte Heizungsanlagen oder Energieträger, die nachweislich den Einsatz von fossilen Brennstoffen reduzieren. Das zugehörige Gebäude oder die bestehende Anlage muss mindestens zehn Jahre lang ordnungsgemäß betrieben werden. Die Montage und Installation der zu fördernden Anlagen muss von einem kompetenten Fachmann durchgeführt werden. Die Förderung wird in Form von einmaligen Zuschüssen vergeben. Pro Anlage kann nur ein Förderantrag gestellt werden.
Für die verschiedenen Systeme sind weitere individuelle Anforderungen zu beachten. Auch die Fördersätze variieren von System zu System.
Wohnbauförderung in Österreich
Da die Wohnbauförderung Ländersache ist, können keine allgemeinen Aussagen über die Höhe und die Kriterien getroffen werden. Die Wohnbauförderung umfasst grundsätzlich viele Bereiche – zum Beispiel den Bau und Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, Sanierungen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, energieeffiziente Bauweisen, die Schaffung von Wohnraum und barrierefreies Wohnen. Für den Bauherrn bedeutet dies, dass er sich genau informieren muss, welche Förderungen in seinem Bundesland möglich sind. Es kann durchaus sein, dass sich die Förderprogramme ändern oder zeitlich begrenzt sind. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu erkundigen und die Fristen zu beachten. Ein Gespräch mit einem Energieberater oder der Hausbank, bei der ein Kredit zur Finanzierung aufgenommen werden soll, kann sicherstellen, dass alle möglichen Fördertöpfe ausgeschöpft werden.
Kriterien für die Wohnbauförderung
- Die finanzielle Unterstützung durch das Land ist praktisch, keine Frage – allerdings müssen auch einige Kriterien erfüllt werden:
- Der Antragsteller muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihr gleichgestellt sein (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
- Der Antragsteller muss (Mit-)Eigentümer der Immobilie sein oder über eine Baubewilligung verfügen. Alternativ kann diese Rolle auch von einer Ihnen nahestehenden Person übernommen werden.
- Die Immobilie muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ferienhäuser oder Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Gleichzeitig kann stichprobenartig überprüft werden, ob es sich tatsächlich um den Hauptwohnsitz handelt.
- Der bisher genutzte Hauptwohnsitz muss spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung aufgegeben werden.
- Die Wohnung muss mindestens 80 m² groß sein.
- In dem zu fördernden Haus dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden. Es empfiehlt sich, die Energiekennzahl von einer zertifizierten Beratungsstelle ermitteln zu lassen.
- Es muss eine Nettoeinkommensgrenze eingehalten werden. Außerdem ist für ein Förderdarlehen der Nachweis eines gesicherten Mindesteinkommens erforderlich.
Wie wird der Wohnzuschuss berechnet?
Die Förderung richtet sich zunächst nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren regelmäßigem Einkommen. Zum Einkommen des Antragstellers werden daher die Gehälter des Ehegatten, des eingetragenen Partners oder des Lebenspartners hinzugerechnet. Von diesem Jahreseinkommen werden Versicherungsbeiträge, Erwerbsaufwendungen und Lohnsteuerbeiträge abgezogen.
Bei der Antragstellung muss das Haushaltseinkommen aus dem Vorjahr laut Jahreslohnzettel angegeben werden. Dies gilt zumindest, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Selbstständige müssen den Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorjahr vorlegen. Negative Einkünfte und Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.
Leider gibt es keine allgemeingültige Formel, mit der man den Wohnkostenzuschuss berechnen kann. Es mag einige Zeit dauern, doch am Ende wird man nicht umhin kommen, sich mit den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen. Aber das Gute daran ist, dass es heutzutage spezielle Hilfsmittel gibt, die es uns erleichtern, die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
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