Google-Fonts → Abmahnwelle in Österreich (Ende?)
Wie Sie sicher in den Medien mitbekommen haben, haben vermutlich Hunderte (oder mehr) in Österreich und Deutschland ein Abmahnschreiben von einem Rechtsanwalt aus Niederösterreich erhalten. Es geht hierbei um die Nutzung der Google Fonts (Schriftarten), was der Auffassung seiner Madantin und ihm eine Datenschutzverletzung darstellen soll.
Detaillierte Infos zu dem Thema finden Sie beispielsweise unter https://abmahnung.wtf/ oder https://futurezone.at/netzpolitik/google-fonts-google-unternehmen-abmahnung-anwalt-dsgvo-schreiben-auskunft/402121590 bzw. inzwischen vielen weiteren Webseiten.
Empfehlung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes
Der Österreichische Bundesfeuerverband hat per 25. August 2022 eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die Sie unter der Webadresse https://www.bundesfeuerwehrverband.at/2022/08/24/abmahnschreiben-wegen-google-fonts/ nachlesen können.
Empfehlung eines Wiener Rechtsanwaltes
Intensiv der Thematik angenommen hat sich auch Mag. Thomas Fraiß, Rechtsanwalt aus Wien. Er schreibt für Einzelbetroffene per 25. August 2022:
„Ich sehe, dass viele wegen der Google Fonts Sache noch immer verunsichert sind. Erstens, weil es nichts Schriftliches gibt, dass die Sache erledigt ist, und zweitens, weil das Nichtstun als Reaktion auf so eine Abmahnung vielen einfach nicht im Blut liegt. Ich sehe das immer wieder.
Ich lege daher allen, die die Sache gedanklich sonst nicht ad acta legen können, folgende Vorgangsweise nahe“ → siehe Google Fonts Abmahnungen; was tun? – RECHTECK
Gegen 17.30 Uhr des 25. August 2022 schreibt er noch auf Facebook: NEWSFLASH: ich habe von Herrn Kollegen Hohenecker soeben die Bestätigung bekommen, dass Frau Z. gegen Vereine, gemeinnützige Organisationen und bei rein privaten Webseiten keine weiteren Schritte mehr setzen wird. Er wird das auch selbst noch bekannt geben. Für diese ist diese Sache damit endgültig ausgestanden, und ich bedanke mich für diese Bestätigung.“
Weitere Infos
Ebenso Infos zur Causa: ( § ) Rechtssache Eva Zajaczkowska | Marketingrecht.eu (u.a. steht dort: „Wir gehen trotz des Telefonats weiterhin davon aus, dass keine Datenschutzverletzung stattgefunden hat, weil die Websites ausschließlich durch eine Software aufgerufen wurde. Eine Software hat kein Recht auf Datenschutz. Andere Informationen liegen uns nicht vor.“. Und: „Wir gehen davon aus, dass Frau Eva Zajaczkowska und Rechtsanwalt Mag. Hohenecker keine Schritte mehr setzen werden und daher weder eine Zahlung noch die Beantwortung des Auskunftsbegehrens notwendig ist.“
Der Standard berichtet am 26. August 2022: „Anwalt erstattet Anzeige wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug | Der Jurist sieht unter anderem Belege für den Einsatz der Crawler-Software Scrapy. Auch die Mahnschreiben seien vollautomatisiert erstellt worden“ → zum Standard-Beitrag
Lokal einbinden
Die Causa ist nicht ausjudiziert, ebenso unklar, ob dies wirklich eine Datenschutverletzung darstellt. Wer aber auf Nummer sicher gehen will und beispielsweise WordPress verwendet: Manche Themes erlauben inzwischen das Einstellen auf lokales Speichern der Fonts. Oder es gibt auch Plugins „Remove google fonts“, die die Nutzung unterbinden. Letzteres kann jedoch das Layout aufgrund von Standardschriftsätzen etwas modifizieren.
Um Sicher zu gehen kann man seine Website einfach mit dem Google-Fonts-Checker testen: https://happyworx.de/google-fonts-checker
Danke für den Beitrag, weiter so 😀