Ktn: Benzin aus Kanister im Pkw → Autovollbrand nach Anzünden einer Zigarette beim Feuerwehrhaus
FELDKIRCHEN (KTN): Am 8. Oktober 2022 gegen 18.00 Uhr kam es in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrhaus in St. Ulrich, Gemeinde und Bezirk Feldkirchen, zu einem Fahrzeugbrand, bei dem der Pkw eines 40-jährigen Mannes aus der Gemeinde Feldkirchen total beschädigt wurde.
Zuvor hatte ein Freund des Pkw-Besitzers ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass bei seinem Motorfahrrad der Benzin ausgegangen sei und er beim Feuerwehhaus in St. Ulrich stehe. Er bat den 40-jähringen, einen Benzin vorbei zu bringen. Der Feldkirchner betankte einen Kanister mit Benzin und deponierte diesen in seinem Auto.
Auf der Fahrt fiel der Benzinkanister im Auto um und etwas Benzin ist im Auto ausgeronnen. In der Folge hat der 40-jährige den Kanister zu seinem Freund gebracht und sie haben das Moped betankt. Danach zündete sich der Pkw-Besitzer eine Zigarette an und begab sich wieder zu seinem Auto. Als er die Tür seines Fahrzeuges öffnete, entzündeten sich die Benzingase und es kam zu einer Stichflamme. Durch diese zog sich der 40-jährige leichte Verbrennungen an der rechten Hand zu und versengte seine rechte Gesichtshälfte bzw. die Haare auf der rechten Kopfseite.
Das Fahrzeug stand binnen kürzester Zeit im Vollbrand.Ein Polizeibeamter der PI Feldkirchen, welcher in seiner Freizeit zufällig dort vorbeikam, konnte den Vorfall wahrnehmen, lief zum Feuerwehrhaus, aktivierte die Sirene und verständigt über Notruf die LAWZ. In der Folge eilte der Polizist dem 40-jährigen zur Hilfe und versuchte gemeinsam mit diesem und der Mithilfe von Nachbarn und drei Feuerlöschern den Brand zu löschen, was ihnen aber nicht gelang.
Der Brand konnte erst von den Mitgliedern der alarmierten FF St. Ulrich zur Gänze gelöscht werden. Der 40-jährige Pkw-Besitzer erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und fuhr nach diesem Vorfall mit einem Freund zur ambulanten Behandlung in das Klinikum Klagenfurt/WS. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Weitere Personen wurden nicht verletzt. An den umliegenden Gebäuden und Gütern entstand kein Schaden.