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Halloween-Empfehlung der Polizei → was kann sein, was soll nicht sein

„Süßes oder Saures!“ Mit 31. Oktober werden wieder Gespenster, Skelette und Monster allerorten durch die Straßen „geistern“.

Kinder und Jugendliche ziehen bei Einbruch der Dunkelheit von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Streichen rechnen – diese sollten aber nicht, wie in der Vergangenheit auch schon geschehen, ausarten!

Hausmüll auf Gehwegen und ausgerissene Blumen haben mit Halloween-Streichen überhaupt nichts zu tun. Wer Hauswände mit Farbe beschmiert, muss mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Wer den „Gruselkollegen“ gewaltsam die Süßigkeiten wegnimmt, begeht juristisch betrachtet einen Raub. Und wer an den Haustüren anstatt Leckereien Bargeld fordert und mit Sachbeschädigungen droht, erfüllt den Tatbestand der Erpressung und wird ebenfalls straffällig. Das sind natürlich keine Kavaliersdelikte, die sehr schnell uns, die Polizei, auf den Plan rufen. Und dann gibt es „Saures“ – sprich Anzeigen.

Damit das nicht passiert, richten wir (konkret ist die Polizei Bochum hier der Aussender) an alle Eltern erneut den dringenden Appell, den Ablauf des „Gruselzuges durch die Gemeinde“ mit ihren Kindern intensiv zu besprechen.

Gespenster, Skelette und Monster, die die Grenze zwischen einem „Erschrecker“ und einem „Bedroher“ nicht erkennen, brauchen wir auch in diesem Jahr bei uns im „Halloween-Revier“ nicht.

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