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Erhöhtes Brandrisiko zum bevorstehenden Jahreswechsel 2022 / 2023

Die derzeitige Wetterlage „verwöhnt“ weite Teile Österreichs, so auch die Steiermark, mit milden Temperaturen. Anstelle von Frost und Schnee „regiert“ laut Vorhersagen zum Jahreswechsel vielerorts strahlender Sonnenschein, der die Temperaturen tagsüber sogar bis in den zweistelligen Plusbereich klettern lässt.

Aufgrund dieser Witterungsbedingungen – und auch in Berücksichtigung der niederschlagsarmen Tage und Wochen zuvor – sind Wiesenflächen und Wälder in vielen Regionen der Steiermark deutlich zu trocken. Das bedeutet im Besonderen für den bevorstehenden Jahreswechsel: es besteht erhöhte Gefahr von Wald-, Wiesen und Böschungsbränden.

Im Bewusstsein, dass viele Steirerinnen und Steirer den Jahreswechsel mit „Böllerkrach“ und Feuerwerk begrüßen werden, verweist der Landesfeuerwehrverband – abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Einschränkungen zum Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen bzw. Feuerwerkskörpern ¬ eindringlich auf das erhöhte Brandrisiko, das derzeit in der freien Natur besteht und rät vom Abschießen von Feuerwerkskörpern – besonders in der Nähe von Wiesen und Wäldern (z.B. Feiern auf einer Almhütte etc.) – aus Sicherheitsgründen ab.

Ebenso wird von der Durchführung von Lagerfeuern abgeraten, wie auch von der Verwendung von Kerzen oder Fackeln.

Notruf 122 (112 in Deutschland)

Wer einen Wald-, Wiesen-, Hecken-, Böschungsbrand – oder ein sonstiges Brandereignis – entdeckt, soll umgehend den Feuerwehr-Notruf 122 wählen und diesen melden. Allenfalls ist anzuraten, in AUSREICHEND sicherer Entfernung zum Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte zu warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.

Grundsätzliche Tipps zur Gefahrenvermeidung in der Silvesternacht:

  • Achten Sie auf gesetzliche Bestimmungen/Einschränkungen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern (nicht überall darf „gefeuert“ werden!) wie auch auf deren entsprechende Altersfreigaben. Kinder auf die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern hinweisen.
  • Feuerwerkskörper keinesfalls in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder in Kleidungsstücken aufbewahren. Pyrotechnische Artikel vorschriftsmäßig lagern und evtl. Herstelleranleitung lesen.
  • Keine „Knallerei“ in der Nähe von Menschengruppen, Tieren, Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.
  • Feuerwerk ausschließlich im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden und Hecken bzw. Bäumen abbrennen. Feuerwerkskörper niemals auf Menschen, Tiere, Fahrzeuge oder Häuser richten. Raketen nur senkrecht und aus stabilen kippfesten Vorrichtungen abfeuern. Windrichtung beim „Abfeuern“ der Raketen unbedingt beachten.
  • Pyrotechnische Gegenstände nicht in offene Türen bzw. offene Fenster werfen. Auch nicht auf Dächer, Vordächer, Balkone, Terrassen, Carports, Autos oder lebende Hecken (z.B. Thujen etc.) werfen.
  • Sicherheit für das Eigenheim: Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster, Türen, Dachluken etc. Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung. Den Balkon (oder de Terrasse) von brennbaren Gegenständen leerräumen.
  • Im Falle, dass Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas Unerwartetes passieren, bitte die folgenden Punkte beherzigen:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln.
  • Rufen Sie die Feuerwehr 122 oder bei Verletzungen die Rettung 144.
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen.
  • Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
  • Im Brandfall: Fenster und Türen schließen und so schnell als möglich den Gefahrenbereich verlassen. Nachbarn warnen, die Feuerwehr einweisen.
  • Wenn der Fluchtweg versperrt ist, in der Wohnung bleiben und über Fenster bzw. Balkon für die Einsatzkräfte bemerkbar machen.

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