D: Ältester Atemschutzgeräteträger Schleswig-Holsteins (67) wechselt in die Ehrenabteilung
NEUENGÖRS (DEUTSCHLAND): Am Freitagabend, den 27. Jänner 2023, fand in Stubben (Gemeinde Neuengörs) die diesjährige Jahreshauptversammlung im Feuerwehrgerätehaus in der „Stubber Dorfstraße“ statt.
Von den 166 Stubberinnen und Stubbern sind 19 Kameraden und vier Kameradinnen (Durchschnittsalter 47 Jahre) ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr Stubben aktiv. Einer von Ihnen ist der 67-jährige Rainer Wiedenhaupt. Er wurde am Freitagabend als ältester aktiver Atemschutzgeräteträger in Schleswig-Holstein in die Ehrenabteilung überstellt. „Ich würde gerne noch weiter machen, aber der Gesetzesgeber lässt dies leider nicht zu.“, berichtet Rainer Wiedenhaupt leicht bedrückt.
Bereits 2001 zog er aus Reinfeld nach Stubben, für die Feuerwehr hatte er zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Zeit. Am 1. April 2006 war es dann endlich so weit. Im Alter von 51 Jahren trat Rainer in die Einsatzabteilung der Feuerwehr Stubben ein. „Diesen Entschluss fasste er sicherlich auch, nachdem er über die Jahre immer wieder von mehreren Kameraden*innen angesprochen wurde.“, berichtete Wehrführer Axel Herzfeld mit einem Schmunzeln auf den Lippen. Später gab Rainer sogar mehrmals zu, dass dies, nach der Heirat seiner Sabine, die beste Entscheidung in seinem Leben war. „Durch die Feuerwehr habe ich viel über das Dorf gelernt und viele neue Freunde und eine super Kameradschaft kennengelernt.“, freut sich Rainer. Nach seinem Eintritt brachte Rainer sich fortan mit großem Engagement in die Feuerwehrgemeinschaft ein.
Bereits kurz nach seinem Eintritt bestand er die Truppmannausbildung, sowie den Sprechfunklehrgang. Im April 2007 absolvierte er dann den Atemschutzgeräteträgerlehrgang in der Kreisfeuerwehrzentrale. Seinen letzten Streckendurchgang absolvierte er am 05.12.2022. Am Ende hatte er noch einen Restdruck von 100 bar, so ein Ergebnis haben stellenweise nicht mal Kamerad*innen, die 30 Jahre jünger sind. Aufgrund seines Alters musste er gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ jedes Jahr zur Untersuchung der Feuerwehrtauglichkeit (G 26.3). „Hier kam es nie zu Problemen, man war aber schon verwundert, dass ich in meinem Alter noch die Untersuchungen absolviere.“, erzählt Rainer. Durch seine Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeuginstandhaltung und -reparatur wählten ihn seine Kamerad*innen Ende 2012 zum Gerätewart und somit zum Vorstandsmitglied der Feuerwehr Stubben. Er hielt das Tragkraftspritzenfahrzeug (Baujahr 1999) und das mitgeführte Material immer einwandfrei in Schuss. Aus diesen Gründen wurde er 2018 wiedergewählt.
Da in der Gemeindewehr Neuengörs für die drei Ortswehren ein Gerätewart gebraucht wurde, ging Rainer im September 2014 auf den einwöchigen Gerätewartelehrgang an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee. Im Anschluss wurde er zum Löschmeister befördert. 2016 erhielt er die Bandschnalle für 10-jährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr. In seinen 16 Jahren und 301 Tagen im Einsatzdienst absolvierte Rainer zahlreiche Übungen, um seine Einsatzfähigkeit unter Beweis zu stellen und für den Ernstfall zu trainieren. Im Ernstfall wurde Rainer drei Mal gefordert. Neben zwei Bauernhöfen, welche in Vollbrand standen, musste er bei einem schweren Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person unterstützen. „Bei uns auf dem Dorf passiert nicht so viel wie in größeren Ortschaften.“, freut sich Rainer, dass er nicht so oft im Ernstfall helfen musste.
In drei Wochen wird Rainer 68 Jahre alt und darf somit nicht mehr im Einsatzdienst aktiv sein. Schon jetzt gilt er in Schleswig-Holstein aber als der älteste aktive Atemschutzgeräteträger. Ob dies auch im Bundesgebiet der Fall ist, konnte noch nicht abschließend geklärt werden, da es im Landesfeuerwehrverband Bayern ebenfalls einen Kameraden mit 67 Jahren gibt. Als Dank und Anerkennung für seine geleistete Arbeit wurde Rainer vor seiner Überstellung mit dem Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze ausgezeichnet. „Ich könnte noch den ganzen Abend über Rainer sprechen, aber das Unvermeidliche können wir leider nicht verschieben.“ „Mit diesem Handschlag überstelle ich dich in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Stubben.“, freut sich Wehrführer Axel Herzfeld. Weitere Informationen zur Jahreshauptversammlung und zum Jahresbericht der Freiwilligen Feuerwehr Stubben auf www.feuerwehr-stubben.de .
Atemschutz im Kreis Segeberg
In den 114 Feuerwehren im Kreisfeuerwehrverband Segeberg haben 1600 Kameradinnen mit einem Durchschnittsalter von 37 Jahren eine Ausbildung zum/zur Atemschutzgeräteträgerin.
Anforderungen an Atemschutzgeräteträger*innen:
Voraussetzung zum Lehrgang
· Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (70 Stunden) · Abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ (16 Stunden) · Mindestalter 18 Jahre · G26 III-Tauglichkeit (Medizinische Untersuchung)
Die Atemschutzuntersuchung G26.3
· Gültigkeit: 18- bis 50-Jahrige: Ein bis max. drei Jahre (entscheidet der Arzt je nach Gesundheitszustand des Atemschutzgeräteträger) ab 50 Jahre ist die Untersuchung jedes Jahr Pflicht. Sobald das Datum überschritten ist und keine Nachuntersuchung stattgefunden hat, ist der/die Atemschutzgeräteträger*in nicht mehr einsatztauglich. · Untersuchungen: Blut und Urinprobe, Hör- und Sehtest, Belastungs-EKG, Röntgen des Brustkorbes, Lungen-Funktionstest, Gespräch mit dem Arzt, körperliche Untersuchung
Streckendurchgang
· Weiter muss jede/r Atemschutzgeräteträgerin einmal im Jahr zur Belastungsübung: Dieser bestehend aus einer Orientierungsstrecke (auch Käfig genannt), sowie mehreren sportlichen Stationen wie z.B. Fahrradfahren, Laufband, Hand-Ergometer, Hammerschläge. Die Stationen sowie der Streckendurchgang muss mit einer Atemschutzflasche und mit kompletter Schutzausrüstung absolviert werden. Wenn dies nicht geschafft wird, muss der Durchgang an einem späteren Termin wiederholt werden. Bis zum erfolgreichen Durchgang, ist der/die Atemschutzgeräteträgerin nicht einsatzbereit.
Einsatzdauer im Einsatz
Aufgrund der begrenzten Luftmenge ist die Einsatzzeit meist auf 15-30 Minuten begrenzt. Die Einsatzdauer ist abhängig vom Alter des Atemschutzgeräteträgers, von der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Art der Belastung im Einsatz. Es gibt im Kreis Segeberg zwei verschiedene „Flaschentypen“ welche bei den Atemschutzgeräten der Feuerwehren eingesetzt werden: Druckluftflasche aus Stahl mit 6 Liter Volumen (1.636 l Atemluft) und Compositeflaschen (CFK) mit 6,8 Liter Volumen (1.854 l Atemluft). Zur Vermeidung von Überlastungen darf ein Feuerwehrmitglied max. zwei Mal pro Einsatztag für ca. 40 Minuten als Atemschutzgeräteträger*in eingesetzt werden. Danach sind mindestens zwei Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.