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Pishing-Warnung per 11. Mai 2023: Vermisstes / entführtes Kind mit wechselnden Orten

Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland warnt per 11. Mai 2023 vor aktuellen Falschmeldungen über ein angeblich vermisstes Kind. In den sozialen Netzwerken ist demnach von einer Entführung die Rede. Nach Angaben des Pressesprechers der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, Ole Peuckert, ist jedoch weder die Entführung noch das vermeintliche Opfer echt.

„Personen, die auf die Meldung klicken, könnten ungewollt auf eine sogenannte „Phishing-Website“ geleitet werden, die dann möglicherweise Schaden am Smartphone, Tablet oder Computer anrichtet. In der Vorschau wird vorgetäuscht, dass es sich um eine sich um eine seriöse Nachrichtenmeldung handelt. Die Überschrift beinhaltet die Vermisstenmeldung eines jungen Kindes, zu dem ein variabler regionaler Bezug hergestellt wurde. Die hier bekannte Masche dient dazu, die Daten zu erlangen und den Account zu übernehmen, um die Falschmeldung weiterzuverbreiten.“ so Peuckert weiter.

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, auf diese Links zu klicken und der Meldung zu glauben.

Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland rät dazu, bei Vermisstenmeldungen, die über die sozialen Netzwerke verbreitet werden, immer vorsichtig zu sein. Die Beauftragte für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, Katja Reents, erklärt in diesem Zusammenhang: „Die Leute meinen es oft gut – sie denken: Ohje, ein Kind ist weg und wollen helfen. Bevor solche Meldungen geteilt werden, sollten Nutzer jedoch darauf achten, dass sie aus einer seriösen Quelle stammen“, rät Reents. Bei Meldungen, die von Privatpersonen geteilt werden, ist es oft schwer, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Reents betont: „Wenn wirklich ein Kind vermisst wird, dann ist die Polizei die erste Adresse.“ Wer sich unsicher ist, ob ein Fall echt ist, kann sich bei der betreffenden Dienststelle melden.

Wichtig zu wissen: Nicht in jedem Vermisstenfall gibt die Polizei auch eine Fahndung heraus. Bei erwachsenen Menschen, bei denen kein Hinweis auf eine Gefahr besteht – wie etwa Krankheit oder Suizidgedanken – gilt die Regel: „Jeder Mensch hat das Recht, nicht gefunden zu werden“, so Reents. Bei Kindern und Jugendlichen gelte dies jedoch nicht. Hier wird die Polizei laut Reents sofort tätig, sobald sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und der Aufenthaltsort unbekannt ist.

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