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D: Feuerwehrtaucher mussten verstorbenes, versenktes 3-jähriges Kind aus Rhein-Herne-Kanal bergen

OBERHAUSEN (DEUTSCHLAND): Am Freitagnachmittag, dem 6. Oktober 2023, erschien ein 40-jähriger Mann auf der Polizeiwache in Dinslaken und berichtete davon, dass seine 3-jährige Tochter ums Leben gekommen sei. Er habe sie dann mit Gewichten beschwert in den Rhein-Herne-Kanal in der Nähe des Oberhausener Kaisergartens geworfen.

Mit Bekanntwerden des Falls ordnete die Staatsanwaltschaft Duisburg umgehend die Einrichtung einer Mordkommission an, die unter anderem zu den genauen Hintergründen ermittelt, Zeugen vernimmt und Spuren auswertet.

Nach bisherigem Erkenntnisstand soll der 40-jährige deutsche Staatsangehörige seine Tochter – möglicherweise als Erziehungsmaßnahme – für ein paar Tage in einen Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in Dinslaken eingesperrt haben. Dort soll er sie mit Essen und Trinken versorgt und immer wieder nach ihr geschaut haben. Als er am Morgen des vergangenen Sonntags (1. Oktober) wieder nach ihr gesehen habe, war das Mädchen verstorben. In den Abend- oder frühen Nachtstunden des gleichen Tages habe er dann den Leichnam mit Gewichten beschwert in den Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen geworfen. Der genaue Ablageort befindet sich zwischen der Rohr-Brücke und der Slinky Springs to Fame-Brückenkonstruktion.

In der Nacht zu Samstag, 7. Oktober 2023, unterstützte die Oberhausener Feuerwehr mit Tauchern die Ermittler der Mordkommission bei der Suche nach dem verstorbenen Mädchen. Die Taucher fanden das Kind und bargen es. Auf Antrag der Duisburger Staatsanwaltschaft obduzierte ein Rechtsmediziner die 3-Jährige am Samstag (7. Oktober) und stellte fest, dass erbrochener Speisebrei todesursächlich gewesen ist. Hinweise auf todesursächliche Verletzungen ergaben sich nicht.

Die Ermittlungen zu den weiteren Hintergründen dauern an: Zur Aufklärung des genauen Ablaufs können Zeugenaussagen beitragen. Insbesondere interessiert die Ermittler, wer die Ablage des Leichnams in den Rhein-Herne-Kanal am Abend des 1. Oktober (ein Sonntag) beobachtet hat. Unter der Rufnummer 0203 2800 können Zeugen Kontakt zur Mordkommission aufnehmen.

Der 40-jährige Dinslakener wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung jeweils mit Todesfolge einem Haftrichter vorgeführt, der antragsgemäß einen Haftbefehl erließ. Der Tatverdächtige lässt sich anwaltschaftlich vertreten und hat sich bisher nicht geäußert.

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