Nö: „Zwangsspende“ und Anwaltskosten auf das Feuerwehrkonto verbuchen lassen
VÖSENDORF (NÖ): Aufregung, wie man mit dem Ehrenamt umgeht, herrscht nach einem Bericht auf ORF Niederösterreich vom 19. Jänner 2024. Dort habe laut dem Beitrag (Link am Beitragsende) der Bürgermeister von Vösendorf eine „Zwangsspende“ und Anwaltskosten in Höhe von etwas über 2.000 Euro auf das Feuerwehrressort buchen lassen, weil’s gerade gepasst hat.
Konkrekt geht es nach einem politischen Posting auf „X“ (vormals Twitter), dass Hass, Neid und Missgunst schon im Kinderfreunde-Kindergarten gelehrt werden würde. In weiterer Folge forderte der Verein Wiener Kinderfreunde über Anwälte, derartige kreditschädigende Äußerungen zu unterlassen, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten der Kinderfreunde zu unterzeichnen und die Anwaltskosten zu ersetzen. Zudem wurden die Anwaltskosten in der Höhe von 1.129,32 Euro wie auch eine geforderte Spende von 1.000 Euro an eine humanitäre Initiative „unverzüglich überwiesen“.
Schlussendlich gingen diese Kosten dann auf die Feuerwehr und da man gerade ein Feuerwehrfahrzeug beschafft habe und ein anderes ausgeschieden worden ist, habe das in die damit verbundene Rechtskorrespondenz dazu gepasst. Es gehe zwar lediglich um Buchungs- und keine Bankkonten und der Bürgermeister habe sich „bereits für den Fehler entschuldigt“ die Reaktionen in der Feuerwehrwelt sind jedoch dennoch alles andere als begeisternd.