D: Mit Möbel gefüllte Lagerhalle brannte in Recklinghausen
RECKLINGHAUSEN (DEUTSCHLAND): Am Montagabend, 29. Januar 2024, kam es zu einem ausgedehnten Brand in einer Lagerhalle, in der Möbel gelagert waren. Verletzt wurde niemand.
Die Feuerwehr Recklinghausen wurde um 21:00 Uhr zum Bruchweg in Recklinghausen alarmiert. Bereits auf der Anfahrt konnten die ersten Einsatzkräfte der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache deutlichen Feuerschein und starke Rauchentwicklung feststellen. Bei Eintreffen stand eine Lagerhalle auf dem Gelände des ehemaligen Baubetriebshof in Vollbrand. In der Lagerhalle lagerten zum Zeitpunkt des Brandes Möbelgegenstände, da das Lager verwaltungsseitig als Depot genutzt wurde. Der Brand war bereits durch die Dachhaut geschlagen und die Flammen schlugen in den Nachthimmel.
Durch den Einsatzleiter wurde die Einsatzstelle strukturiert und in Einsatzabschnitte unterteilt. Ein Wenderohr kam über eine Drehleiter zum Einsatz, zudem wurde die Brandbekämpfung mittels zweier Strahlrohre von zwei Gebäudeseiten aus vorgetragen. Im weiteren Verlauf kam ergänzend zum Löschwasser auch Löschschaum zum Einsatz. Für die vom Brand kontaminierten Einsatzkräfte wurde der Abrollbehälter-Hygiene aufgebaut und in Betrieb genommen. Hier konnten sich die erschöpften Einsatzkräfte nach der Brandbekämpfung entkleiden und reinigen.
Um 22:00 Uhr konnte der Einsatzleiter „Feuer unter Kontrolle“ melden. Im Anschluss erfolgten noch weitere Nachlöscharbeiten und die Kontrolle nach versteckten Glutnestern. „Feuer aus“ konnte gegen 23:00 Uhr vermeldet werden.
Der Einsatz dauerte bis circa 00:00 Uhr an. Im Einsatz befanden sich die Kräfte der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache, der Einsatzleitdienst, die ehrenamtlichen Löschzüge Altstadt, Hochlar und Süd und der Rettungsdienst mit Notarzt und einem RTW. Der ehrenamtliche Löschzug Suderwich besetzte die entblößte Feuer- und Rettungswache für den Fall weiterer, zeitgleicher Feuerwehreinsätze in Recklinghausen.
Zur Brandursache und Schadenshöhe kann die Feuerwehr keine Auskünfte erteilen und verweist auf die Auskünfte der Polizei in eigener Zuständigkeit, welche ihrerseits die Brandursachenermittlung aufgenommen hat.