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Bayern: Aus Hochhaus geworfener Feuerlöscher verfehlte Rolltstuhlfahrerin nur knapp → Jugendliche (14, 15) wegen Verdacht des Mordverdachts angeklagt

NÜRNBERG (BAYERN): Zunächst Unbekannte warfen bereits am 9. November 2023 einen Feuerlöscher aus einem Hochhaus in Nürnberg-Langwasser und verfehlten eine Rollstuhlfahrerin nur knapp. Nun gelang es aufgrund von Zeugenhinweisen und intensiv geführten Ermittlungen durch die Nürnberger Mordkommission zwei jugendliche Tatverdächtige zu ermitteln.

Feuerlöscher aus Hochhaus geworfen

Am Donnerstagabend (09.11.2023) teilte gegen 18:15 Uhr ein Zeuge der Einsatzzentrale mit, dass Unbekannte soeben einen Feuerlöscher aus einem Hochhaus in der Wettersteinstraße geworfen haben. Der Feuerlöscher schlug direkt vor dem Eingang des dortigen Textil-Discounters (eines der Geschäfte der Ladenpassage nahe der Hochgernstraße) auf dem Gehweg auf. An der Aufprallstelle befand sich zu diesem Zeitpunkt eine Rollstuhlfahrerin. Der Feuerlöscher verfehlte die Frau nur um circa zwei Meter.

Ähnlicher Vorfall im 20. Stock

Bereits am 06.11.2023 kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Hier warfen Unbekannte gegen 08:00 Uhr drei Feuerlöscher aus dem 20. Stock eines Hochhauses „Neuselsbrunn“ (Ecke Münchner Straße/Otto-Bärnreuther-Straße) auf eine Wiese. Verletzt wurde niemand.

Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei führte daraufhin, im Rahmen der errichteten „AG Feuerlöscher“, die weiteren Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Hierbei erfolgten unter anderem umfangreiche Anwohnerbefragungen in der Wettersteinstraße und eines Hochhauses in „Neuselsbrunn“ mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei.

Erfolg Anfang März 2024

Im Rahmen der Anwohnerbefragungen ergaben sich laut Mitteilung der Polizei vom 5. März 2024 eine Vielzahl von Hinweisen, welche auf zwei jugendliche Tatverdächtige schließen ließen. Im Verlauf der weiterhin intensiv geführten Ermittlungen gelang es der Nürnberger Mordkommission, zwei Jungen im Alter von 14 und 15 Jahren zu identifizieren und schließlich vorläufig festzunehmen. Die Jugendlichen müssen sich nun wegen des Verdachts des versuchten Mordes strafrechtlich verantworten.

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