Rosenbauer International AG erreicht Refinanzierungsvereinbarung mit Kreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubigern
Rosenbauer International AG verständigt sich laut einer Aussendung vom 22. März 2024 auf eine umfassende Refinanzierungsvereinbarung mit wesentlichen Kreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubigern, Kapitalerhöhung in 2024, Aussetzung von Dividendenzahlungen.
Die Rosenbauer International AG (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass sich die Gesellschaft am 22. März 2024 mit ihren wesentlichen Kreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubigern auf die konkrete Ausgestaltung einer multilateralen Refinanzierungsvereinbarung einigen konnte.
Die Refinanzierungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 3. November 2025 und sieht insbesondere vor, dass sämtliche Financial Covenants in bestehenden Finanzierungsvereinbarungen für das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2023 endete, ausgesetzt und für die Dauer der Refinanzierungsvereinbarung neu definiert werden. Weiters sieht die Refinanzierungsvereinbarung Tilgungen von Forderungen der Kreditgeber und Schuldscheindarlehensgläubiger vor und zwar (i) aus Mitteln der bereits Meldung vom 12.02.2024 (siehe Rosenbauer International AG beabsichtigt 2024 eine Kapitalerhöhung) bekannt gegebenen Kapitalerhöhung in 2024 – diese soll nach entsprechender Beschlussfassung der Aktionäre der Gesellschaft zumindest 3.400.000 neu auszugebende Stückaktien umfassen, wobei ein Teil der Erlöse im Ausmaß von EUR 35 Mio. der Tilgung dienen soll – sowie (ii) aus überschüssigen liquiden Mitteln (Cash Sweep) in 2025.
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Rosenbauer Beteiligungsverwaltung GmbH (die „BVG“), wird die Refinanzierung unter anderem durch Zustimmung zur Einräumung eines genehmigten Kapitals der Gesellschaft im maximalen Ausmaß in der ordentlichen Hauptversammlung 2024 unterstützen.
Die Gesellschaft hat sich für die Laufzeit der Refinanzierungsvereinbarung gegenüber den Banken verpflichtet, keine Ausschüttung von Dividenden vorzuschlagen; gleichzeitig hat sich die BVG verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verpflichtungen der Gesellschaft im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte eingehalten werden.
Die Gesellschaft wird zeitgerecht über nähere Details zur Kapitalerhöhung und deren genaue Bedingungen informieren.