D: Fensterimpuls bei Feuer in vermüllter Wohnung in Mülheim an der Ruhr
MÜLHEIM AN DER RUHR (DEUTSCHLAND): Am Samstagmorgen, 27. Juli 2024, gingen gegen 05:20 Uhr mehrere Notrufe auf der Leitstelle der Berufsfeuerwehr Mülheim ein. Gemeldet wurde ein Zimmerbrand auf der Aktienstraße. Umgehend wurden zwei Löschzüge samt Rettungsdienst zur Einsatzstelle geschickt.
Bei Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle schlugen bereits Flammen aus einem Fenster im 1. Obergeschoss. Aufgrund der Uhrzeit musste davon ausgegangen werden, dass sich noch Personen im Brandobjekt befanden. Sofort ging der Angriffstrupp unter Atemschutz zur Menschenrettung ins 1. Obergeschoss vor. Ein weiterer Trupp kontrollierte den verrauchten Treppenraum und die Wohnung im 2. Obergeschoss.
Von außen wurde ein Löschangriff über die Drehleiter vorbereitet und ein Fensterimpuls mittels Schnellangriff vorgenommen. Es stellte sich heraus, dass der Bewohner der Brandwohnung sich selbstständig retten konnte. Er wurde aufgrund seiner Verletzungen durch den Rettungsdienst versorgt und zeitnah in ein Mülheimer Krankenhaus transportiert. Im weiteren Verlaufe des Einsatzes konnte festgestellt werden, dass sich keine weiteren Personen im Objekt befanden. Somit konnten die Einsatzkräfte der Feuerwehr die Brandbekämpfung einleiten. Diese gestaltete sich schwierig, da die Wohnung stark vermüllt und in Teilen nicht begehbar war.
Während des Einsatzes gingen insgesamt vier Trupps zur Brandbekämpfung vor, außerdem wurde die Fassade über die Drehleiter abgelöscht. Nach circa 1,5 Stunden konnten auch die letzten Glutnester abgelöscht werden. Die Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss, sowie der Treppenraum konnten abschließend mittels Hochleistungslüfter entraucht und mit Wärmebildkamera und Gasmessgerät kontrolliert werden. Aufgrund des Feuers und dem durch das Löschwasser verursachten Wasserschaden sind Teile des Gebäudes nicht mehr bewohnbar.
Während des Einsatzes wurde die gesamte Aktienstraße in beide Fahrtrichtungen durch die Polizei gesperrt. Es kam dadurch auch zu Störungen des öffentlichen Nahverkehrs. Nach circa 2,5 Stunden konnte der Einsatz beendet und die Einsatzstelle der Polizei übergeben werden. Die Kriminalpolizei hat die Brandursachenermittlung übernommen. Während des gesamten Feuerwehreinsatzes konnte kein ausgelöster Heimrauchmelder vernommen werden. Daher nochmals der Hinweis: Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbst bewohnten Wohnungen und Wohnhäusern verpflichtend.
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