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Rosenbauer-Vorstand beschließt Ausübung des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts; Robau zur Zeichnung zugelassen

Der Vorstand der Rosenbauer International AG („RBI“) hat laut Aussendung per 5. August 2024 den Beschluss gefasst, das mit Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2024 beschlossene Genehmigte Kapital vollständig auszuüben. Das bestehende Grundkapital der RBI soll im Ausmaß von 50% durch Ausgabe von 3.400.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgabepreis von EUR 35 je Aktie erhöht werden.

Zur Zeichnung der Kapitalerhöhung wird ausschließlich Robau Beteiligungsverwaltung GmbH, FN 628488y, Edisonstraße 1, 4600 Wels zugelassen. Der Beschluss, das Genehmigte Kapital unter Bezugsrechtsausschluss auszuüben, bedarf der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der RBI, die bis zum Ende des dritten Quartals 2024 erwartet wird.

Der Beschluss das Grundkapital der RBI zu erhöhen als auch die Zeichnung der Kapitalerhöhung durch Robau stehen noch unter den aufschiebenden Bedingungen des Erhalts regulatorischer Genehmigungen. Der Erhalt der regulatorischen Genehmigungen wird im vierten Quartal 2024 erwartet. Die Kapitalerhöhung soll im vierten Quartal 2024 durchgeführt werden.

Wichtiger Hinweis: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren.

Siehe dazu auch vom 1. August 2024: Neue Investoren wollen die Mehrheit bei Rosenbauer und vom 5. August (nachfolgend): Neue Rosenbauer-Finanziers werden 50,1 % kontrollierende Beteiligung erhalten

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