D: Hotel-Einsturz in Kröv → neun Verschüttete, zwei Personen inzwischen tot geborgen, mehrere gerettet
KRÖV (DEUTSCHLAND): Gegen 23 Uhr des 6. August 2024 kam aus noch ungeklärter Ursache zum Einsturz eines Hotels in Kröv (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach).
Fünf Personen konnten sich unverletzt aus dem Gebäude retten. Insgesamt wurden neun Personen unter den Trümmern verschüttet. Fünf konnten zwischenzeitlich gerettet werden, darunter ein zweijähriges Kind mit seiner Mutter. Eine Person konnte nur noch tot geborgen werden, eine zu Tode gekommene Person ist noch unter den Trümmern verschüttet.
Zwei Personen sind noch eingeklemmt und unterschiedlich schwer verletzt, zu ihnen besteht aber nach Angaben von Einsatzleiter Jörg Teusch, Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Bernkastell-Wittlich, Kontakt. 21 Personen aus den umliegenden Häusern mussten aus Sicherheitsgründen evakuiert werden. Für Sie und Angehörige wurde eine Betreuungsstelle eingerichtet.
Das Hotel wurde in seiner Grundsubstanz im 17. Jahrhundert gebaut, in den 1980er Jahren wurde es um zweieinhalb Stockwerke aufgestockt. Nach ersten Erkenntnissen kam es an dieser Baulinie nun zum Unglück. Dabei ist das erste Stockwerk auf den darunterliegenden Gebäudeteil abgestürzt. „Es lag quasi Bodenplatte auf Bodenplatte. „Wir hatten beim Eintreffen an der Unglücksstelle kaum Hoffnung, dass wir hier Personen lebendig finden können“, beschrieb Teusch die „emotionale Achterbahnfahrt“, angesichts zwei verstorbener Menschen auf der einen, fünf geretteten Personen auf der anderen Seite. Er habe Hoffnung, auch die beiden noch lebenden verschütteten Personen befreien zu können. „Aber wir werden in der Euphorie der Geretteten nichts riskieren und weiterhin vorsichtig vorgehen“, so Teusch. Er sprach auch für die Helferinnen und Helfer von einem kalkulierbaren Risiko beim Vorgehen im eingestürzten Haus.
Innenminister Michael Ebling machte sich ein Bild von der Lage vor Ort. Er dankte den rund 250 Einsatzkräften aus Feuerwehr, Sanitätsdiensten, THW und weiteren Organisationen für ihre professionelle Arbeit. „Auch jahrzehntelange Erfahrung kann einen Helfer nicht auf einen solchen Einsatz vorbereiten“, sagte Ebling. Er erinnerte an die verstorbenen Personen und ihre Angehörigen: „Wir sind mit unseren Gedanken bei ihnen.“
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Trier, Peter Fritzen, mitteilte, wurde nun ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Damit solle geprüft werden, wie es zu diesem Unglück kommen konnte und ob ein Fremdverschulden vorliegt.