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Löschwasserentnahme: Unglaubliches Bürokratiemonster „Wasserrecht“ bremst Feuerwehrübungen aus

Das Löschen von Bränden zählt zu den Kernaufgaben der Feuerwehr. Um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, sind regelmäßige Übungen unabdingbar – insbesondere für Maschinisten, die die Löschwasserversorgung sicherstellen müssen. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch zunehmend schwierig, denn das strikte Verbot, Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen für Übungen zu entnehmen, hat zu großem Unmut in den Reihen der Feuerwehr geführt. Besonders betroffen sind groß angelegte Übungen sowie Maschinistenlehrgänge. Obwohl bereits eine Gesetzesänderung angestrebt wurde, scheint diese derzeit in weiter Ferne. Die Oberösterreichischen Nachrichten veröffentlichten dazu per 14. Oktober 2024 einen entsprechenden Beitrag.

Fall im Mühlviertel heizt Debatte an

Die aktuelle Debatte wurde durch einen Vorfall im Oberen Mühlviertel ausgelöst. Eine örtliche Feuerwehr hatte für Ausbildungszwecke Wasser aus einem Bach entnommen. Obwohl man sich sicher wähnte, rechtmäßig gehandelt zu haben, folgte eine Anzeige durch die Fischereiaufsicht. Die Feuerwehr zeigte sich zunächst unbeeindruckt, bis klar wurde, dass eine Genehmigung für die Entnahme von Löschwasser zu Übungszwecken zwingend erforderlich ist. Diese Regelung, so das Landesfeuerwehrkommando (LFK), sei mit der obersten Wasserrechtsbehörde abgesprochen. Für tatsächliche Brandbekämpfungen gilt diese Bewilligungspflicht nicht, aber für den Übungsbetrieb bleibt das Wasserrechtsgesetz von 1959 bindend.

Im Ernstfall ist keine Genehmigung erforderlich.

Langwierige Lösungen in Sicht

Eine Lösung für die Problematik ist zwar in Arbeit, jedoch alles andere als kurzfristig umsetzbar. In Zusammenarbeit mit den Gewässerbezirken sollen wasserrechtliche Projekte erarbeitet werden, doch dies könnte sich über ein Jahrzehnt hinziehen. Jedes Jahr sollen nur wenige Gemeinden pro Bezirk abgearbeitet werden, sodass die Feuerwehren für 50 Jahre eine Genehmigung zur Wasserentnahme erhalten. Trotz der Langfristigkeit dieser Lösung äußern viele Feuerwehrvertreter Kritik an dem immensen bürokratischen Aufwand, der sowohl zeitliche als auch finanzielle Ressourcen bindet.

Feuerwehrpräsident Robert Mayer zeigt sich aufgebracht über die bürokratischen Hürden. „Wir erfüllen lediglich unseren gesetzlichen Auftrag, und dennoch werden uns derartige Steine in den Weg gelegt“, sagt Mayer. Er kritisiert die Notwendigkeit, jede potenzielle Entnahmestelle einzeln verhandeln zu müssen, und bezeichnet das gesamte Verfahren als „bürokratisches Monster“.

Die Oö. Nachrichten machten das Problem am 14.10.2024 groß zum öffentlichen Thema.

Hoffnung auf Unterstützung aus der Politik

Während eines Besuchs von Landeshauptmann Thomas Stelzer bei einem kürzlich abgebrannten Sägewerk im Mühlviertel nutzten Feuerwehrverantwortliche die Gelegenheit, das Thema erneut anzusprechen. Stelzer zeigte zwar Verständnis für die schwierige Situation, verwies aber auf die Zuständigkeit des Bundes. „Wir kennen das Problem und streben eine Lösung an“, erklärte er. Das Anliegen steht auf der Agenda für die nächste Bundesregierung, doch ob und wann eine Änderung tatsächlich kommt, bleibt ungewiss.

Löschwasserreserven von Landwirten ebenfalls betroffen

Das Verbot hat auch für Landwirte Konsequenzen, die auf Anforderung der Feuerwehr bei Dürreperioden Wasserreserven in Güllefässern bereithalten. Diese wurden bislang oft aus Oberflächengewässern gespeist, was nun ebenfalls untersagt ist. Gerade in Zeiten von Trockenheit haben sich diese Reserven jedoch bei zahlreichen Bränden als unverzichtbar erwiesen.

Fazit: Bürokratie statt Pragmatismus

Die Feuerwehren stehen vor einer enormen Herausforderung. Der Plan, Genehmigungen schrittweise zu erteilen, ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit zu gewährleisten, bedarf es einer dringenden Anpassung der Gesetze. Doch bis dies geschieht, bleibt den Feuerwehren vorerst nur, sich durch die Bürokratie zu kämpfen – mit erheblichen Auswirkungen auf die praktische Ausbildung und den Einsatz im Ernstfall. Der Ball liegt nun bei der Politik, doch eine rasche Lösung scheint nicht in Sicht.

Ein Fireworld.at-Leser aus dem Mühlviertel

Ein Feuerwehrmann aus dem Mühlviertel informiert Fireworld.at: „Wir hatten vor 10 Jahren bereits die erste Anzeige wegen illegaler Wasserentnahme. Traurig ist halt: Weder die Politik noch die Verbände haben die letzten Jahre auch nur irgendwas zusammen gekriegt. „Unser“ Fall ist dem OÖLFV/der Politik seit eben 10 Jahren bekannt. Und es ist immer noch so wie immer. Keiner rührt auch nur irgendein Gesetz an.“ Er ergänzt: „Wir haben in junger Vergangenheit bei der BH angefragt, ob wir wo ansaugen dürfen bei einem Bach. Dann sind zwei Mitarbeiter eine Stunde lang gekommen und haben sich den Bach angeschaut, bis sie entschlossen haben, wir dürfen nicht.“

Ein andere Leser: „Vielleicht werden für Übungszwecke nun ja quer durchs Land Hydranten wie Pilze aus dem Boden quillen, damit wir nichts aus den Bächen nehmen!“. Er ergänzt: „Für jede Wasserentnahme brauchst einen eigenen Bescheid seitens BH. Bedeutet für uns nun also: jedesmal, wenn du wo üben möchten an einem fließenden Gewässer, kann irgendwer der BH einen Bettelbrief schreiben, sich dann 1h Zeit nehmen und mit BH Mitarbeitern alles begutachten, und dann hoffen, dass der Bescheid positiv ausfällt.“
Ein Hoch der österreichischen Bürokratie!

Ein Gedanke zu „Löschwasserentnahme: Unglaubliches Bürokratiemonster „Wasserrecht“ bremst Feuerwehrübungen aus

  • Die Herren von der BH kommen in ihrer Dienstzeit + An und Abfahrt und bekommen alles bezahlt. Die Freiwilligen der Feuerwehr kommen normalerweise in ihrer Freizeit. Die Freiwilligkeit wird immer weniger und von denen die sie noch erbringen, wird so ein Blödsinn verlangt. Die Feuerwehr muss von jedem Fließgewässer und Seen ansaugen dürfen ohne irgendwelche Genehmigungen. Ginge alles einfach aber dann würde es nichts kosten und gewisse Herren haben weniger „Arbeit“. Der Hausverstand ist leider völlig abhanden gekommen.

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