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Mangelnder Versicherungsschutz der freiw. Feuerwehrleute durch AUVA? Stellungnahme des ÖBFV

Stellungnahme des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) bezugnehmend auf die Berichterstattung sowie die Presseinformation von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz zum Thema „Freiwillige Feuerwehrleute doch nicht ausreichend unfallversichert?“ (siehe Freiwillige Feuerwehrleute doch nicht ausreichend unfallversichert?)

Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren üben ihren Feuerwehrdienst freiwillig und ehrenamtlich aus und sind dabei vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Unfälle sind einem Arbeitsunfall gleichgestellt. Diese Feuerwehrmitglieder müssen sich auf einen funktionierenden Unfallversicherungsschutz verlassen können. Insbesondere nach Ereignissen, wie die Hochwasserkatastrophe Mitte September, werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit Lob überschüttet und die Wichtigkeit dieses Systems unterstrichen.

Bei konkreten Fällen zeigt sich die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung und somit die Absicherung der freiwilligen Feuerwehrmitglieder jedoch nicht umfassend gesetzlich gesichert. Wenn sich die Feuerwehrmitglieder nicht darauf verlassen können, wird das zukünftige ehrenamtliche Engagement gefährdet.

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband sowie der für diesen Fall zuständige Landesfeuerwehrverband Oberösterreich haben nach Bekanntwerden dieser konkreten Ablehnung der Versicherungsleistung bereits mehrmals Gespräche mit der AUVA geführt. Dabei wurde immer auf den Sachverständigen verwiesen. Eine Lösung zugunsten der Feuerwehrfrau, von der keinerlei Vorerkrankungen bekannt sind, blieb aus.

Feuerwehrpräsident und Landesfeuerwehrkommandant von Oberösterreich Robert Mayer: „Das ist leider kein Einzelfall und kann weitreichende Folgen hinsichtlich der Einsatztauglichkeit, aber auch hinsichtlich des ehrenamtlichen Engagements unserer Mitglieder mit sich bringen. Das Thema der nicht zu 100% auszuschließenden Vorerkrankungen sehen wir zunehmend als Problem. Befremdlich ist für mich, dass ein Sachverständiger eine Aussage in den Raum stellt, dazu aber keine Beweise liefert. Im gegebenen Anlassfall werden Vermutungen ‚zu Gunsten‘ der AUVA ausgelegt. Es besteht hier Handlungsbedarf, zumindest einer Prüfung der gesetzlichen Regelung durch das zuständige Sozialministerium.“

Die nächste Bundesregierung ist aufgefordert, den Versicherungsschutz unserer ehrenamtlich tätigen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Österreich auf stabilere Beine zu stellen und Klarheit zu schaffen:

  • Man muss dafür Sorge tragen, dass die besonderen Umstände im Feuerwehrdienst entsprechend gewürdigt werden. Mit dem Zeitpunkt der Alarmierung ist das freiwillige Feuerwehrmitglied einer Stress-Situation ausgesetzt, die bei der Beurteilung der Kausalität und den Abwägungen berücksichtigt werden muss.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung diese Umstände bei der Auslegung berücksichtigt (gegebenenfalls durch eine Auslegung der Gesetzesstellen durch die Aufsichtsbehörde) oder der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage so ändert, dass diese Umstände berücksichtigt werden müssen.
  • Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen, dass diese mit der Gewissheit gut abgesichert zu sein, ihren ehrenamtlichen Dienst verrichten können.

Siehe dazu auch: Freiwillige Feuerwehrleute doch nicht ausreichend unfallversichert?

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