Oö: Rauchfangkehrer entdeckt Brand in Wohngebäude in Lichtenberg → Mann (79) und und tot geborgen
LICHTENBERG (OÖ): Am Dienstag, dem 3. Dezember 2024, wurde in einem abgelegenen Haus im Gemeindegebiet von Lichtenberg eine tote Person aufgefunden.
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es in dem Gebäude zu einem Brand. Der Vorfall wurde von einem Rauchfangkehrer entdeckt, der umgehend die Einsatzkräfte alarmierte. Die Feuerwehr rückte mit zahlreichen Einsatzkräften aus, da die Lage zunächst unklar war und das betroffene Objekt abgelegen liegt.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stellte der Einsatzleiter eine starke Rauchentwicklung im gesamten Gebäude fest. Atemschutztrupps durchsuchten das Objekt und fanden neben der leblos im Gebäude liegenden Person auch einen Hund, der den Brand ebenfalls nicht überlebte. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät. Der Rettungsdienst sowie ein alarmierter Notarzt konnten nur noch den Tod feststellen.
Seitens der Polizei wurde die Tatortgruppe angefordert. Derzeit wird von einem Unfall ausgegangen.
Meldung der Polizei
In den Nachstunden zum 3. Dezember 2024 kam es zu einem folgenschweren Wohnhausbrand mit Todesfall in Lichtenberg bei Linz. Die Feuerwehr wurde in den Morgenstunden durch den Rauchfangkehrer, der am 3. Dezember 2024, zufällig seine routinemäßigen Kehrarbeiten durchführen wollte und dabei den schwelenden Brand entdeckte, alarmiert. Im Zuge des Löscheinsatzes (08:40 Uhr) konnte im Erdgeschoss des Hauses der Leichnam des dort wohnhaften 79-Jährigen vorgefunden werden.
Folglich wurden die Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Oberösterreich übernommen, wobei am Nachmittag die Brandursachenermittlung, unterstützt durch einen Brandsachverständigen der Brandverhütungsstelle OÖ, erfolgte. Der Brandausbruchsbereich konnte auf das Bett im Schlafzimmer eingegrenzt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass Rauchwaren den Brand ausgelöst haben. Das zur Gänze stark verrußte Haus ist nicht mehr bewohnbar. Der 79-Jährige war in dieser Nacht allein zu Hause gewesen, wobei sein Hund, er befand sich im Nebenraum, infolge der Raucheinwirkung ebenfalls verstarb. Ein Verschulden Dritter ist nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht anzunehmen.