Rosenbauer International AG: Kapitalerhöhung erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2025
Mit Ad-hoc Meldung vom 5. August 2024 hat die Rosenbauer International AG („RBI“) bekanntgegeben, voraussichtlich im 4. Quartal 2024 eine Kapitalerhöhung im Ausmaß von 50% des bestehenden Grundkapitals unter dem Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgabepreis von EUR 35 je Aktie – nach Erhalt der notwendigen regulatorischen Genehmigungen – durchzuführen und ausschließlich die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH, FN 628488y, Edisonstraße 1, 4600 Wels („Robau“) zur Zeichnung zuzulassen.
Zwischenzeitlich liegen wesentliche regulatorische Genehmigungen bereits vor, wie der EU und den USA, nicht aber sämtliche Genehmigungen aller weiteren relevanten Länder. Der Erhalt der fehlenden Genehmigungen wird bis Ende des 1 Quartals 2025 erwartet. Es ist daher nicht gesichert, dass die geplante Kapitalerhöhung bis Jahresende durchgeführt werden kann.
Für den Fall, dass nicht sämtliche regulatorischen Genehmigungen so rechtzeitig vorliegen, dass die geplante Kapitalerhöhung noch im Kalenderjahr 2024 durchgeführt werden kann, beabsichtigt der Vorstand, unter Ausnutzung des in der Hauptversammlung vom 14. Mai 2024 beschlossenen genehmigten Kapitals, die Kapitalerhöhung im 1. Quartal 2025 durchzuführen. Die Kapitalerhöhung soll – gleich wie bisher vorgesehen – im Ausmaß von 50% des bestehenden Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgabepreis von EUR 35 je Aktie erfolgen und ausschließlich Robau zur Zeichnung zugelassen werden.
Um eine Durchführung der geplanten Kapitalerhöhung auch im 1. Quartal 2025 zu ermöglichen, bedarf es einer neuerlichen Beschlussfassung des Vorstands, die zeitnah erfolgen soll, als auch der erneuten Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Durchführung der Kapitalerhöhung steht noch unter dem Vorbehalt des Erhalts notwendiger regulatorischer Genehmigungen. Alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen sollen voraussichtlich bis Ende des 1 Quartals 2025 vorliegen, so dass anschließend die Kapitalerhöhung durchgeführt werden kann.
Der Vorstand wird nähere Details zur Ausübung des Genehmigten Kapitals und der Kapitalerhöhung zeitgerecht bekanntgeben heißt es abschließend in der Aussendung vom 9. Dezember 2024.
Meldungen vom 5. August:
• Rosenbauer-Vorstand beschließt Ausübung des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts; Robau zur Zeichnung zugelassen
• Neue Rosenbauer-Finanziers werden 50,1 % kontrollierende Beteiligung erhalten