Oö: 15 Feuerwehren bei Großfeuer auf Bauernhof in Burgkirchen im Einsatz
BURGKIRCHEN (OÖ): In der Nacht auf Donnerstag, den 16. Januar 2025, wurden 15 Feuerwehren mit insgesamt 250 Einsatzkräften zu einem Großbrand in Burgkirchen (Bezirk Braunau) alarmiert.
Gegen 22:00 Uhr bemerkte ein Nachbar Flammen in der Werkstatt eines Bauernhofes und verständigte umgehend die Feuerwehr. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stand der Dachstuhl des betroffenen Gebäudes bereits in Vollbrand. Das Feuer drohte, auf weitere Teile des Hofes überzugreifen.
Aufgrund der raschen Brandausbreitung wurde die Alarmstufe 3 ausgelöst, um ausreichend Personal und Gerät vor Ort zu haben. Eine besondere Herausforderung stellte die Löschwasserversorgung dar: Die nächstgelegene Wasserentnahmestelle konnte den hohen Bedarf nicht decken.
Daher mussten die Feuerwehrleute eine insgesamt fünf Kilometer lange Schlauchleitung verlegen, um genügend Wasser zur Brandstelle zu fördern.
Trotz intensiver Bemühungen brannte das betroffene Gebäude vollständig aus. Den Einsatzkräften gelang es jedoch, ein Übergreifen der Flammen auf angrenzende Gebäudeteile zu verhindern und somit größeren Schaden abzuwenden.
Glücklicherweise wurden bei dem Einsatz keine Personen verletzt. Die genaue Brandursache ist derzeit noch unbekannt und wird von den zuständigen Behörden ermittelt.
Meldung der Polizei
Am 15. Jänner 2025 um 22:24 Uhr wurde die Polizei über einen Brand in Burgkirchen informiert. Das östlich gelegene Nebengebäude samt Einfahrtstor des Hofes standen in Vollbrand. Durch den Anzeiger konnte eruiert werden, dass der Hof unbewohnt ist und sich keine Personen am Gelände befinden. Die Freiwillige Feuerwehr konnte eine Ausbreitung des Feuers auf andere Gebäudeteile verhindern. An den Löscharbeiten beteiligten sich insgesamt 15 Feuerwehren mit mindestens 150 Einsatzkräften. Gegen 00:45 Uhr konnte der Brand gelöscht werden.
Es wurden keine Personen verletzt. Durch den Brand entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Die Brandursache konnte bislang nicht erörtert werden und die Verständigung des Bezirksbrandermittlers sowie eines Brandsachverständigen erfolgte. Weitere Erhebungen werden dahingehend noch geführt.