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Bayern: Pkw gerät in Rattenkirchen auf Gegenfahrbahn und kracht frontal in Lkw → ein Toter (66)

RATTENKIRCHEN, LKR. MÜHLDORF A. INN (BAYERN): Am Donnerstagnachmittag, 30. Januar 2025, kam es auf der B12 zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Ein Pkw kollidierte auf der Gegenfahrbahn mit einem Lkw, wodurch der Fahrer des Pkw tödlich verletzt wurde. Die Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn übernahm, unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen zu dem Fall.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass ein 66-jähriger slowenischer Staatsangehöriger aus dem Landkreis Rosenheim am 30. Januar 2025 gegen 14.40 Uhr die B12 von Reichertsheim kommend in Fahrtrichtung Rattenkirchen befuhr. Aus bislang unbekannten Gründen geriet der 66-Jährige mit seinem Pkw, Toyota, auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort ungebremst mit einem entgegenkommenden Lkw. Der Lkw-Fahrer, ein 48-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger aus dem Landkreis Miesbach, erkannte die Verkehrslage und leitete eine Vollbremsung ein. Ein Frontalzusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen konnte jedoch nicht mehr verhindert werden.

In Folge der Kollision überschlug sich der Pkw mehrfach und kam im angrenzenden Grünstreifen auf dem Dach liegend zum Stillstand. Der Fahrzeugführer des Pkw erlag noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Der Lkw-Fahrer wurde durch das Unfallgeschehen leicht verletzt. Er wurde vorsorglich in ein Krankenhaus verbracht. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. Der Gesamtschaden wird auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag geschätzt.

Die polizeiliche Unfallaufnahme durch die Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn wurde durch starke Kräfte, etwa 60 Personen, unterstützt. Mehrere Fahrzeuge des Rettungsdienstes sowie der Freiwilligen Feuerwehren Heldenstein, Rattenkirchen, Reichertsheim, Lauterbach und Weidenbach befanden sich an der Unfallörtlichkeit. Der betroffene Streckenabschnitt war für die Dauer der Unfallaufnahme etwa vier Stunden vollgesperrt. Zur endgültigen Klärung der Unfallursache wurde durch die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein ein unfallanalytisches- sowie technisches Gutachten in Auftrag gegeben.

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