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Novellierung des Bayer. Feuerwehrgesetzes: „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht zukunftsweisende gesetzliche Grundlage“

Bayerische Feuerwehren sehen Anpassungsbedarf am vorliegenden Gesetzesentwurf | Forderungen nach Stärkung der Kreisausbildung und der Stellung der Kreisbrandräte | Beibehaltung der Mindestdienstzeit für Kommandanten | Ablehnung einer „Antragsaltersgrenze“ | Rechtsgrundlage für die Brandschutzerziehung und -aufklärung schaffen | Bestandgarantie und Stärkung der Feuerwehrvereine | LFV Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren gesetzlich verankern

Unterschleißheim. Die bayerischen Feuerwehren sehen dringenden Änderungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage. Dazu sind aus Sicht der Feuerwehren noch wichtige Anpassungen am Entwurf zur Änderung des BayFwG im laufenden Gesetzgebungsverfahren notwendig.“ fasst Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern die Position der bayerischen Feuerwehren zusammen.

In Bayern leisten 330.000 Frauen und Männer Feuerwehrdienst – 318.000 davon ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur Dank des riesigen ehrenamtlichen Engagements ist die umfangreiche und professionelle Hilfeleistung, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger Tag und Nacht verlassen können, überhaupt möglich. Damit das so bleibt, plädieren die Feuerwehren für eine Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene. Der LFV Bayern fordert hier im Namen der bayerischen Feuerwehren eine klare Verankerung der Ausbildung im Gesetz als Aufgabe der Landkreise, sowie die Aufnahme der Landkreise als berechtigte Zuwendungsempfänger durch den Staat. „Schon heute finden zahlreiche Aus- und Fortbildungen unserer Feuerwehrdienstleistenden auf Kreisebene statt. Das Gesetz muss diesen tatsächlichen Gegebenheiten nun auch Rechnung tragen.“ so Eitzenberger.

Die Feuerwehren plädieren zudem für eine deutliche Stärkung der Stellung der (ehrenamtlichen) Kreisbrandräte. „Sie sind es, die im engen Kontakt zu den Feuerwehren in den Kreisen stehen und über die nötige feuerwehrtechnische Fachkompetenz verfügen, um z.B. die Alarmplanung, nötige Beschaffungen für die Feuerwehren und viele Fragen mehr des abwehrenden Brandschutzes fundiert entscheiden zu können.“, erläutert Eitzenberger. Statt der bisher gesetzlich vorgesehenen ausschließlich beratenden Funktion dieser ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte, sollte zur Stärkung des ehrenamtlichen Hilfeleistungssystems in Bayern eine stärkere, verbindliche Einbindung dieser umfangreichen Kompetenzen auch gesetzlich verankert werden.

Umfangreiche Kompetenzen und Erfahrungen sind nicht nur für das Amt des Kreisbrandrates Voraussetzung, auch mit dem Amt des Kommandanten / der Kommandantin geht eine hohe Verantwortung einher. Ohne ein Mindestmaß an Erfahrung kann man dieser Verantwortung kaum gerecht werden. Auch um eine Überforderung der Ehrenamtlichen im Amt zu vermeiden und eine erfolgreiche Führung der Feuerwehren zu gewährleisten, besteht der LFV Bayern auf der Beibehaltung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdienstzeit von vier Jahren für Kommandanten.

Im Gesetzentwurf wird eine Anhebung der Altersgrenze auf das gesetzliche Rentenalter vorgeschlagen. Während diese Anhebung als sinnvolle Anpassung an die demographische Entwicklung begrüßt wird, lehnen die Feuerwehren jegliche darüberhinausgehende Verlängerung auf Antrag entschieden ab. „Eine solche Regelung würde bei den Feuerwehren vor Ort mehr Probleme schaffen als lösen.“, betont Eitzenberger. Einen nennenswerten positiven Effekt einer solchen „Antragsaltersgrenze“ versprechen sich die bayerischen Feuerwehren ohnehin nicht. Nach vielen Jahren im Dienst und unzähligen Einsätzen würden kaum mehr Ältere weiter die körperlich anstrengenden Einsätze leisten können und wollen. Neben dem bürokratischen Aufwand, den solche Antragsverfahren naturgemäß mit sich brächten, stelle sich vor allem die Frage nach einer objektiven Bewertung der gesundheitlichen Eignung der Kameradinnen und Kameraden. Weder den Feuerwehrkommandanten noch anderen Entscheidungsträgern könne es zugemutet werden, ohne medizinische Fachkenntnis darüber zu entscheiden, ob normale altersbedingte Erscheinungen (z.B. eine langsamere Reaktionszeit oder nachlassende Beweglichkeit) in stressigen Einsatzsituationen zu Gefahrensituationen führen können oder nicht. Eine feste Altersgrenze ohne Verlängerungsmöglichkeiten auf Antrag schafft aus Sicht des LFV Bayern hier Rechtssicherheit für die Entscheider und trägt zur Sicherheit im Einsatzfall für alle Feuerwehrdienstleistenden bei.

„Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage für unsere Einsatzkräfte, die sich im Bereich Selbstschutz, Brandschutzerziehung und -aufklärung engagieren.“, erläutert der Verbandsvorsitzende die Forderung der bayerischen Feuerwehren. Brandschutzerziehung und -aufklärung, das Verhalten bei Bränden und die Selbsthilfe sollen deshalb als Aufgabe der Gemeinde in das bayerische Feuerwehrgesetz aufgenommen werden, fordern die Feuerwehren.

Neben dem Einsatzdienst übernehmen die Feuerwehren eine wichtige Funktion in der Vereins- und Dorfgemeinschaft, gerade im ländlichen Raum. „Unsere bayerischen Feuerwehrvereine sind Motor der Demokratie und das Rückgrat der Gesellschaft.“, so Eitzenberger. „Sie gilt es angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nachhaltig zu stärken.“ Bisher sieht das Gesetz vor, dass die Feuerwehrvereine die Einsatzkräfte stellen. Diese Regelung soll laut Gesetzentwurf entfallen und die Rolle der Vereine als „allgemein die Gemeinden unterstützend“ neu definiert werden. Auch in Hinblick auf die diskutierte Altersgrenze fordert der LFV Bayern für die Vereine gesetzlich klar zu regeln, dass 1) die Vereine wie bisher auch die Einsatzkräfte stellen und 2) die Vereine Alters- und Ehrenabteilungen bilden können. Für die Feuerwehrvereine, als eine der größten Vereinsparten in Bayern – neben den Sport- und Schützenvereinen – muss es diese Bestandsgarantie und Stärkung geben.

Das BayFwG ist die gesetzliche Grundlage für den Feuerwehrdienst in Bayern – unbestritten sind es die bayerischen Feuerwehrführungskräfte mit ihrer feuerwehrtechnischen Fachkompetenz und ihren Erfahrungen beim alltäglichen Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die die ganz praktischen Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf den Feuerwehrdienst, das Ehrenamt und die Einsatzbereitschaft vor Ort treffsicher beurteilen können. Die Aufgabe des LFV Bayern als die einzige landesweite Interessenvertretung der öffentlichen Feuerwehren ist es, die Fachmeinungen der rund 7.700 Feuerwehren zu bündeln und diese in den Verbandsgremien mit allen Bezirksfeuerwehrverbänden abgestimmte, mehrheitsfähige Position gegenüber den zuständigen Stellen zu vertreten. Die so erarbeiteten, gemeinschaftlichen Positionen der bayerischen Feuerwehren zeichnen sich dabei durch ein besonderes Maß an fachlicher Fundierung und Praxistauglichkeit der Vorschläge und Forderungen aus. Der aktuelle Prozess der Verbandsanhörung zur Novellierung des Bayer. Feuerwehrgesetzes ist der beste Beweis. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Nachfolgeorganisation des staatlichen „Sprechergremiums“ soll daher nach Wunsch der bayerischen Feuerwehren ausdrücklich im Gesetz unter Artikel 22 „Feuerwehrverbände“ als Ansprechpartner der staatlichen Behörden in Fachfragen genannt werden.

Für das laufende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zeigt sich der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes zuversichtlich „Wir stehen als Verband in gutem Kontakt zu allen Beteiligten“, so Eitzenberger. „Wir vertrauen zu Recht darauf, dass die Stimme der bayerischen Feuerwehren gehört wird und am Ende des Gesetzgebungsprozesses eine rechtliche Grundlage im gesamt mehrheitlichen Sinne stehen wird.“

Hintergrund: Der Ministerrat hatte Ende Dezember 2024 in einem ersten Durchgang einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beraten und beschlossen, die Verbandsanhörung einzuleiten. Mit Beginn der Verbandsanhörung wurde der Gesetzesentwurf auch dem Landesfeuerwehrverband Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren überstellt. Im Rahmen der Verbandsanhörung hat der LFV Bayern in seiner Stellungnahme Anfang Februar erneut eine gesamtheitliche Anpassung des gesetzlichen Rahmens für den Feuerwehrdienst in Bayern gefordert. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Über den LFV Bayern: Der LFV Bayern ist die Interessensvertretung der Bayerischen Feuerwehren und zugleich der stärkste Mitgliederverband innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Der LFV Bayern vertritt insgesamt rund 7.700 Feuerwehren mit deren insgesamt etwa 950.000 Mitgliedern (Kinder- und Jugendliche, aktive Feuerwehrleute und Vereinsmitglieder) in den Bayerischen Feuerwehren.

Siehe dazu auch: Bayern: Feuerwehren von Traunstein sind mit dem Gesetzesentwurf nicht zufrieden → zu Gast im Landtag

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