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D: Verkehrsunfall mit verletzten Personen und Folgeunfall mit verletztem Feuerwehrmann in Weiterstadt

WEITERSTADT (DEUTSCHLAND): Am Samstag, den 8. Februar 2025, ereignete sich gegen 20:30 Uhr auf der L3113 bei Weiterstadt-Gräfenhausen ein Verkehrsunfall mit verletzten Personen. Ein 21-jähriger Fahrer aus Weiterstadt missachtete mit seinem Pkw nach ersten Ermittlungen das Rotlicht der Ampelanlage an der Kreuzung zur K167 und bog trotz dessen nach links ab.

Hierbei kollidierte er mit dem entgegenkommenden Pkw eines 29-jährigen Fahrers aus Mörfelden-Walldorf. Der 29-jährige Fahrer und zwei weitere Mitfahrer wurden hierbei leicht verletzt. In dem Auto des Weiterstädters wurde ebenso der Beifahrer leicht verletzt. Zwei Personen waren kurze Zeit in einem Unfallfahrzeug eingeschlossen und mussten von der Feuerwehr befreit werden. Alle verletzten Personen wurden in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Beide Fahrzeuge waren infolge des Unfalls total beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Der Schaden wurde hierbei auf ca. 18.000 Euro geschätzt.

Bei dem Weiterstädter Unfallverursacher wurden zudem Anzeichen für eine Alkoholisierung festgestellt, weswegen er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste. Er muss sich jetzt in einem Verfahren strafrechtlich verantworten. Vor Ort waren etliche Einsatzkräfte der Feuerwehren Weiterstadt und aus dem Stadtteil Gräfenhausen sowie mehrere Rettungswagen und zwei Notärzte. Die Straße war für circa zwei Stunden im Bereich der Kreuzung voll gesperrt.

Gegen 21:50 Uhr ereignete sich an der Unfallstelle ein weiterer Unfall. Hierbei missachtete ein 44-jähriger Pkw-Fahrer aus Weiterstadt aus bislang noch ungeklärten Gründen die Absperrung der Unfallstelle und fuhr einem im Einsatz befindlichen Feuerwehrmann, der sich an der Absperrung befand, bei langsamer Fahrt über den Fuß. Der 33-jährige Feuerwehrmann aus Weiterstadt wurde hierbei verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Wie es zu dem Folgeunfall kommen konnte, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Eine Beeinflussung von Alkohol oder anderer berauschender Mittel bei dem 44-jährigen konnte nicht festgestellt werden.

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