Bayern: Ein Toter (48) bei Brand in Mehrfamilienhaus in Garmisch-Partenkirchen → Ermittlung wegen Tötungsdelikt
GARMISCH-PARTENKIRCHEN (BAYERN): Am frühen Freitagmorgen, 7. März 2025, brach im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Garmisch-Partenkirchen ein Feuer aus. Während der Löscharbeiten konnte eine leblose Person aufgefunden werden. Die Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen ermittelt wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts und vorsätzlicher Brandstiftung, ein Tatverdächtiger wurde festgenommen.
Nach dem Brand eines Mehrfamilienhauses in der Alpspitzstraße in Garmisch-Partenkirchen fanden Einsatzkräfte der Feuerwehr am Freitagmorgen in einer Dachgeschosswohnung eine leblose Person auf. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen konnte dem Mann nicht mehr geholfen werden. Ein Notarzt konnte nurmehr den Tod des 48-jährigen Mannes feststellen. Zuvor wurde der Brand gegen 5.55 Uhr über die Integrierte Leitstelle Oberland mitgeteilt.
Weitere Personen konnten das Gebäude mit Hilfe der Feuerwehren leicht verletzt verlassen. Nach derzeitigen Erkenntnissen beläuft sich der Sachschaden auf einen Euro-Betrag im niedrigen sechsstelligen Bereich. Die ersten Maßnahmen vor Ort erfolgten durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen. Noch am Vormittag übernahmen Beamte des Kommissariats 1 der Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen die weiteren Ermittlungen in dieser Sache. Im Zuge der ersten Untersuchungen verdichteten sich Hinweise auf eine Vorsatztat. Dabei erhärtete sich ein Tatverdacht gegen einen 51-jährigen Mann. Unter Einbindung zahlreicher Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sowie eines Polizeihubschraubers wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen durchgeführt. Der dringend Tatverdächtige konnte am Mittag des 7. März 2025 durch Kräfte der Polizeiinspektion Spezialeinheiten (SEK) an seiner Wohnadresse in der Region Garmisch-Partenkirchen festgenommen werden.
In engster Zusammenarbeit mit Kräften des Fachkommissariats 7 (Spurensicherung), weiteren Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts sowie des Instituts für Rechtsmedizin München werden nun unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die Untersuchungen in dieser Sache fortgeführt. Hierbei sind insbesondere die Hintergründe und das Motiv der Tat Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft soll der dringend Tatverdächtige zeitnah dem Ermittlungsrichter des zuständigen Amtsgerichts zur Klärung der Haftfrage vorgeführt werden.