Niederösterreichs Polizei warnt per 10. März 2025 vor hoher Waldbrandgefahr
NIEDERÖSTERREICH: Aufgrund der aktuellen Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr in mehreren Regionen von Niederösterreich. Die Polizei Niederösterreich ruft daher mit 10. März 2025 alle Bürgerinnen und Bürger zur besonderen Vorsicht auf und darf über die Strafbarkeit von widerrechtlich entfachten Lagerfeuern informieren:
Am 28. Februar 2025, um 14:40 Uhr erstattete ein Wanderer Anzeige per Notruf bei der Feuerwehr über eine Feuerstelle in der Nähe der sogenannten Jubiläumsaussicht am Geyerstein in Payerbach, Bezirk Neunkirchen, neben einem dort befindlichen Wanderweg.Die Feuerstelle war mit Steinen abgegrenzt und wurde offensichtlich nicht gänzlich gelöscht. Beim Entdecken gloste bereits eine Fläche von ca 2 m². Es konnte dank dem Wanderer und der Feuerwehr ein Übergreifen auf die Umgebung sowie die dort befindlichen Bäume verhindert werden. Die Örtlichkeit der Feuerstelle befindet sich in einer Entfernung von ca. 5 Kilometer vom verheerenden Feuergeschehen vom 25. Okt. 2021 am Mittagsteig in Hirschwang in der Marktgemeinde Reichenau an der Rax.
Am 9. März 2025 wurden am Ufer der Schwarza im Höllental, Bezirk Neunkirchen, eine weitere vorbereitete sowie eine bereits erloschene Feuerstelle durch Forstaufsichtsorgane entdeckt. Zum Zeitpunkt des Entdeckens herrschte starker Südwind und die Gefahr für ein Brandgeschehen war erheblich.
Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Waldbränden:
- Kein Feuer in Waldnähe: Offenes Feuer, wie Grillen oder Lagerfeuer, ist in Waldgebieten und deren Umgebung strikt verboten. Dies gilt insbesondere für trockene Gras- und Waldflächen.
- Rücksichtnahme beim Rauchen: Zigaretten oder Zündhölzer niemals in Waldgebieten oder in deren Nähe wegwerfen. Selbst glimmende Zigaretten können unter den richtigen Bedingungen zu einem Brand führen.
- Fahrzeuge und Maschinen: Beim Parken oder Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe von Wäldern ist unbedingt darauf zu achten, dass keine heißen Auspuffteile in Kontakt mit trockenem Gras oder anderen brennbaren Materialien kommen. Auch landwirtschaftliche Maschinen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und mögliche Brandgefahr überprüft werden.
- Meldung von Verdächtigem: Wenn Sie Rauchentwicklung oder verdächtige Aktivitäten in Waldgebieten bemerken, informieren Sie umgehend die Polizei oder die Feuerwehr unter der Notrufnummer 133 bzw. 112.
Aufgrund der Waldbrandgefahr sind mit Stichtag 10. März 2025 für folgende Bezirke Waldbrandverordnungen bereits in Kraft: Baden, Bruck an der Leitha, Lilienfeld, Mödling, St. Pölten und Wiener Neustadt.Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften können mit hohen Strafen geahndet werden. Der Strafrahmen beläuft sich auf bis zu 7.270 Euro bzw. vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe.
Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der Natur umzugehen und die geltenden Vorschriften strikt einzuhalten, um gefährliche Brandereignisse zu verhindern.